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Terrorprozesse Haftverschonung für Motassadeq

Der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilte Mounir al-Motassadeq kommt vorerst auf freien Fuß. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde kann er in Freiheit auf die Wiederaufnahme seines Verfahrens warten.

Hamburg - Der diese Woche ergangene Beschluss gelte bis über eine Revision vor dem Bundesgerichtshof entschieden sei, teilte das Gericht mit. Noch am Abend verließ Motassadeq daraufhin das Untersuchungsgefängnis Hamburg. Er muss sich aber nun regelmäßig bei der Polizei melden und darf Deutschland nicht verlassen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einer Verfassungsbeschwerde Motassadeqs statt, der gegen seine Inhaftierung Beschwerde eingelegt hatte.

Was sich zuerst als Sensation anhörte, entpuppt sich bei genauem Hinsehen mehr oder minder als juristische Routine. Zwar war Motassadeq im August 2005 vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings ist das Urteil gegen den engen Freund der Hamburger Todes-Piloten noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Anklage Revision einlegten.

Bis der Bundesgerichtshof über diese Revision entscheidet, gilt Motassadeq lediglich als Untersuchungshäftling. Sein Anwalt argumentierte nun erfolgreich in einer Verfassungsbeschwerde, dass sich sein Mandant in dem schon jahrelangen Mammut-Prozess stets an die Auflagen der Justiz gehalten habe. Deshalb könne er auch jetzt in Freiheit statt hinter Gittern auf das neue Urteil warten, so die Argumentation des Anwalts. Die Haft sei schlicht willkürlich gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Meinung an. Die Richter entschieden, dass eine Aufhebung der Haftverschonung nicht angemessen sei. Kaum war diese Entscheidung getroffen, teilte die Hamburger Justiz die vorläufige Freilassung Motassadeqs mit. Wann seine Revision vor dem Bundesgerichtshof entschieden wird, ist noch nicht klar.

Die in Hamburg beschlossene Ausweisung Motassadeqs aus Deutschland steht wegen der aktuellen Entscheidung nicht zur Debatte, da das Strafverfahren gegen den Marokkaner noch nicht abgeschlossen ist. "Aber die Ausweisungsverfügung bleibt bestehen", sagte ein Sprecher der Innenbehörde. Die Ausweisung war vor zwei Jahren verfügt worden, da die Behörde Motassadeq als Bedrohung für die freiheitlichen Grundrechte einstufte.

als/mgb/ap/dpa/afp