Persönlichkeitsrecht Til Schweiger wegen Facebook-Post vor Gericht

Eine Frau aus dem Saarland bringt Til Schweiger vor Gericht. Der Grund: ein Schlagabtausch auf Facebook. Am Freitag steht die Verhandlung an. Erscheinen sei Pflicht, sagte ein Sprecher - für beide.
Til Schweiger

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Foto: Ingo Wagner/ dpa

Til Schweiger ist für provokante Sprüche auf seiner Facebook-Seite bekannt, hat sich jetzt aber juristischen Ärger damit eingehandelt: Der Schauspieler muss sich wegen eines Posts vor Gericht rechtfertigen. Ein Frau aus dem saarländischen Sulzbach wirft ihm vor, eine persönliche Nachricht von ihr samt seiner Antwort darauf auf seiner Seite veröffentlicht zu haben - und geht dagegen juristisch vor.

Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangt Unterlassung. Am Freitag soll der Fall vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt werden. Hintergrund ist ein Schlagabtausch zwischen der Saarländerin und Schweiger, der kurz nach der Bundestagswahl stattgefunden hatte.

Die Frau hatte Schweiger gefragt, ob er Deutschland nun verlassen werde - denn er habe ja vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" und den Chat öffentlich gemacht.

Der Klägerin geht nach Angaben des Gerichtssprechers nicht um "den Inhalt seiner Antwort, um diese Anzüglichkeiten, sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist". Zu dem Antrag der Frau auf eine einstweilige Verfügung sei bisher bei Gericht noch keine Reaktion von Schweiger eingegangen.

Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erschienen: "Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts", sagte der Sprecher. Wenn man aufeinandertreffe, könne man möglicherweise eine solche Sache noch gütlich beilegen. Wenn Schweiger nicht erscheinen könne, brauche er eine "besondere Entschuldigung".

Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.

fok/dpa

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