Wanderin gestorben Landwirt muss nach tödlicher Kuh-Attacke Schadensersatz zahlen
Seine Kühe hatten eine deutsche Wanderin im Tiroler Stubaital totgetrampelt. Nun erhalten die Hinterbliebenen der Frau eine hohe Entschädigung von dem Bauern.
Kühe in Tirol
Foto: DOMINIC EBENBICHLER/ REUTERSNach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Urlauberin in Österreich muss ein Landwirt den Hinterbliebenen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Innsbruck hat dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180.000 Euro zugesprochen. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht mit.
Die Richter waren der Ansicht, dass der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt hatte. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", teilte das Gericht mit.
Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden.
Die Frau hatte die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. Sie hätte laut Gericht wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne. "Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering", so das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.
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