Urteil nach Schüssen auf Flüchtling Zwei Welten in Torgau

Landgericht Leipzig (Archiv)
Foto: Jan Woitas/ picture alliance / Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpaIn der Sommernacht des 7. Juli 2017 packt Kenneth E. die Wut. Der 44-Jährige sitzt im sächsischen Torgau bei einem Freund in der Wohnung und schaut vom Fenster hinaus auf den Marktplatz. Er hört das Gebrüll eines Freundes, erkennt seine Kumpels, die sich lautstark mit einer Gruppe junger Flüchtlinge streiten.
Kenneth E. greift zu einer kleinen schwarzen Pistole auf der Fensterbank, hastet die Treppe hinunter, läuft auf die Gruppe zu und schießt aus zwei Metern Entfernung auf den Oberkörper von Fawad A. aus Syrien. Als der Angeschossene sich zurückziehen will, schießt E. nochmal, die Kugel verfehlt das Herz des 22-Jährigen nur um zwei Zentimeter.
Der Syrer überlebte nach einer Notoperation, 17 Tage verbrachte er danach im Krankenhaus. Im Prozess gegen Kenneth E. berichtete er von Angstzuständen, er traue sich seit den Schüssen nachts nicht mehr auf die Straße.
Das Landgericht Leipzig hatte keine Zweifel an der Schuld von Kenneth E. und verurteilte ihn an diesem Montag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen. Kenneth E. bestritt bis zum Schluss, die Tat begangen zu haben. Die Worte des Richters verfolgte er mit erstarrtem Blick.
Schüsse auf einen Flüchtling in Torgau, 20.000 Einwohner, nur anderthalb Stunden Autofahrt von Chemnitz entfernt. Sachsen wird seit Jahren vorgeworfen, die Behörden im Bundesland seien auf dem rechten Auge blind. Gerade erst führte die Deutung von rechten Gewalttaten zu einer Regierungskrise.
"Deutlich rechte Neigung"
Ob es sich im Fall Kenneth E. um eine politisch motivierte Tat handelt, konnte der Prozess nicht abschließend klären - trotz einiger Indizien. "Wir haben hier eine deutlich rechte Neigung in der Gruppierung um E. feststellen können", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf in seiner Urteilsbegründung. Im Gericht waren Zeugen aufgetreten, die Kleidung aus dem rechtsradikalen Milieu trugen, und die immer wieder betont von "ausländischen Mitbürgern" sprachen.
Schon in seiner Jugend war Kenneth E. Mitglied in der Rockergruppe "Highway Wolves", die in Neunzigerjahren Konzerte veranstaltete, bei denen rechtsradikale Gruppen auftraten. In dieser Zeit beging Kenneth E. einen Mord, für den er 18 Jahre Haft absitzen musste. Auch bei dieser Tat hatte er zweimal auf sein Opfer geschossen.
Bei der Hausdurchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei im vergangenen Jahr Weinflaschen, beklebt mit einem Adolf-Hitler-Motiv. Ähnliche Bilder hatten die Beamten schon in seiner Zelle gefunden, als er seine erste Haftstrafe absaß. Ein Gutachter sagte im Prozess, E. habe eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, er könne keine Empathie für andere empfinden. Zudem habe er einen Hang zu Waffen und sei drogenabhängig.
Kenneth E. soll sich vor einem Freund gebrüstet haben, er habe dem Syrer "eine Stahlkugel" verpasst - so berichtete es ein Zeuge im Prozess. Kenneth E. ist zweifelsfrei ein Rechter, so sieht es auch das Gericht in Leipzig. Die Indizien reichten jedoch nicht aus, die rechte Gesinnung als tatsächlichen Beweggrund für die Schüsse festzustellen, begründete die Kammer. Ausschlaggebend sei ein Streit gewesen, der mit den Schüssen grundlos eskaliert sei. Das Motiv ist laut Gericht unklar.
Auch die Staatsanwältin Vanessa Fink hatte so in ihrem Schlussplädoyer argumentiert. Der Rechtsanwalt Daniel Luderer hatte seinen Mandanten verteidigt, er sei eher vom Militärischen fasziniert und nicht vom Faschismus, deshalb habe er die Bilder gesammelt. "Lebensfremd" bezeichnete der Richter diese Argumentation.
Schlägerei an der Tankstelle
Fawad A. war von Nordrhein-Westfalen nach Torgau gereist, um seine Cousins zu besuchen. Als die Gruppe an einer Tankstelle Tabak kaufte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe angetrunkener Jugendlicher. Schließlich schlug einer der Syrer mit einem stumpfen Gegenstand auf einen der jungen Männer ein.
Die Schlägerei machte schnell die Runde im kleinen Ort. Einige Torgauer fühlten sich berufen, sich an den Syrern zu rächen. "Hier sind zwei Gruppen, ja zwei Welten aufeinander getroffen", sagte Richter Jagenlauf.
Erst in der späten Nacht, um zwei Uhr morgens, wurden die Cousins auf dem Marktplatz in Torgau erneut mit dem Konflikt konfrontiert - bis Kenneth E. die Waffe nahm, die Treppe hinunterrannte und auf dem Marktplatz zweimal abdrückte.