Tübingen Zwangsräumung eskaliert - Bewohner verunglückt tödlich

Löscheinsatz in Tübingen
Foto: Franziska Kraufmann/ dpaIm baden-württembergischen Tübingen ist ein Mann bei einer aus dem Ruder gelaufenen Zwangsräumung ums Leben gekommen. Beim Versuch, über den Balkon des Einfamilienhauses zu entkommen, sei der 69-Jährige mehrere Meter in die Tiefe gestürzt, sagte ein Polizeisprecher. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebung sei er noch am Unglücksort gestorben.
Zu dem Vorfall kam es demnach, als ein Gerichtsvollzieher und ein Mitarbeiter des Ordnungsamts die Zwangsräumung vollstrecken wollten. Der Bewohner soll das Gebäude in Brand gesetzt - und mit einer Pistole in Richtung eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes geschossen haben. Der städtische Angestellte blieb unverletzt, der Schuss verfehlte ihn knapp und streifte seine Jacke.
Der Bewohner wollte der Polizei zufolge über den Balkon vor den Flammen fliehen und stürzte dabei ab. Der Mann wohnte illegal in dem Haus. Er war einst Angestellter an einem Institut der Universität Tübingen, das in dem landeseigenen Gebäude untergebracht ist, wie eine Sprecherin der Hochschule mitteilte.
Mehrere Räumungsklagen seit 2012
Als das Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft im Jahr 2011 sämtliche Räume im Haus in Anspruch nehmen wollte, habe man bemerkt, dass sich der damalige Mitarbeiter häuslich niedergelassen hatte. Seit 2012 gab es laut Stadtverwaltung in dem Fall mehrere Räumungsklagen. Dem Bewohner wurde demnach eine Wohnung angeboten, was er jedoch ausschlug.
Die Waffe, mit der er bei der Zwangsräumung am Montag auf einen Ordnungsamtsmitarbeiter schoss, besaß der Mann laut Stadtverwaltung illegal. Verletzt wurde durch den Schuss niemand. Beim Versuch, sich über den Balkon aus seiner brennenden Wohnung ins Freie zu retten, stürzte der Mann mehrere Meter in die Tiefe und starb.
"Die Zwangsräumung ist der tiefste Eingriff in die persönliche Sphäre eines Menschen, da sind extreme Reaktionen denkbar", sagt der Landesvorsitzende des Gerichtsvollzieher-Bundes, Rüdiger Majewski. Nachdem vor fünf Jahren in Karlsruhe bei einer Zwangsräumung fünf Menschen starben, seien Deeskalations- und Sicherheitskurse für Gerichtsvollzieher angeboten worden. "Aber Sie können noch so gut vorbereitet sein, wenn einer schießt, sind Sie immer derjenige, der nur noch reagieren kann", sagt Majewski.
Man habe vor der Räumung psychologische Gutachten zur Suizidgefahr des Mannes anfertigen lassen, sagt der Präsident des Tübinger Landgerichts, Reiner Frey. "Dass er das Haus anzündet, war nicht abzusehen." Ob durch den Brand beim Uhland-Institut, das mit Aufnahmen von Dialektsprechern arbeitet, auch Dokumente und Aufnahmen zerstört wurden, ist der Universität noch nicht bekannt.