Platzvergabe bei NSU-Prozess Türkische Zeitung reicht Verfassungsbeschwerde ein

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Platzvergabe beim NSU-Prozess in München beschäftigen: Die türkische Zeitung "Sabah" hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
"Sabah": Verfassungsbeschwerde mit Aussicht auf Erfolg

"Sabah": Verfassungsbeschwerde mit Aussicht auf Erfolg

Foto: dapd

Karlsruhe - Die türkische Zeitung "Sabah" hat wie angekündigt Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Vergabe von Journalistenplätzen beim Münchner-Prozess eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Samstag in Karlsruhe. Das Gericht werde sich bemühen, über den Antrag noch vor Beginn des Prozesses in München zu entscheiden, sagte der Sprecher weiter.

Die Zeitung will mit einen Eilantrag die Zulassung zu dem NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München erreichen. Sie hat damit durchaus Chancen auf Erfolg.

Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze im Saal des Oberlandesgerichts München (OLG) leer ausgegangen. Das Gericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, ohne ein Kontingent für türkische Medien vorzusehen. Acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen hatten türkische Wurzeln, eines stammte aus Griechenland.

Die Liste der Politiker, Juristen, Journalisten und Vertreter der Türkischen Gemeinde, die das OLG für seine Vergabepraxis kritisieren, wird Tag für Tag länger. Zuletzt sagte Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) der "Süddeutschen Zeitung", das Gericht habe die politische Dimension des Prozesses verkannt. Es sei unbegreiflich, dass das Gericht nicht sehe, dass "die türkische und die griechische Seite berücksichtigt werden müssen".

bim/dpa/AFP
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