Hessischer Verwaltungsgerichtshof Tugce-Schläger darf abgeschoben werden

Sanel M. 2015 vor Gericht
Foto: Boris Roessler/ dpaDer wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Sanel M. kann nach Serbien ausgewiesen werden. Das teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Der VGH bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Dagegen hatte der 20-Jährige beim VGH Beschwerde eingelegt. Ob Sanel M., der derzeit in Wiesbaden seine Jugendstrafe verbüßt, aus der Strafhaft oder nach deren Ende abgeschoben wird, müssten die Stadt Wiesbaden und das Landgericht entscheiden, sagte ein Sprecher des VGH.
Sanel M. hatte die Studentin Tugce Albayrak im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe.
Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, argumentierte die Behörde. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.
Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Dass der Heranwachsende seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole, wo seine Familie lebt, sei angesichts seiner Persönlichkeitsstruktur zweifelhaft. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen, auch wenn ihm dies zu Anfang schwerfallen dürfte, argumentierten die Wiesbadener Richter - zu Recht, befand der VGH nun.