Bundesverfassungsgericht Holocaust-Leugnerin Haverbeck scheitert mit Klage gegen Haft

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck
Foto: Bernd Thissen/ dpaZu zwei Jahren Gefängnis wurde die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist die 89-Jährige jetzt gescheitert.
Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Haverbeck sitzt ihre Strafe seit Mai in einem Gefängnis in Bielefeld ab. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Haverbeck hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.
Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg. Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.
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