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Freiheitsstrafe für Bundeswehroffizier Die »rassistische und antisemitische Gesinnung« des Franco A.

Franco A. hortete Waffen. Das Oberlandesgericht Frankfurt ist überzeugt: Der Berufssoldat und dreifache Vater war zu Anschlägen auf Repräsentanten des Staates entschlossen, die er für »flüchtlingsfreundlich« hielt.
Von Julia Jüttner, Frankfurt am Main
Franco A. im Frankfurter Oberlandesgericht: Er lebte ein Doppelleben

Franco A. im Frankfurter Oberlandesgericht: Er lebte ein Doppelleben

Foto: Boris Roessler / dpa

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Der Angeklagte, der an diesem Freitag um 11.06 Uhr verurteilt wird, hat nichts mit dem Mann gemein, der am ersten Prozesstag vor mehr als einem Jahr selbstsicher in den Saal 165 marschierte. Erwartungsvoll, fast eingeschüchtert blickt Franco A. nun zur Richterbank, seine Arme auf dem Rücken gekreuzt. Die Stimmung ist angespannt. Wird ihn der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilen?

Zur Verwunderung vieler im Saal tut er das. Fünf Jahre und sechs Monate soll Franco A. deshalb ins Gefängnis, auch wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Betroffen nimmt der 33-Jährige nach der Verkündung des Urteils wieder Platz, folgt konzentriert der Begründung. Sie beginnt mit der Feststellung, dass der Bundeswehrsoldat seit Jahren eine »verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische, insbesondere rassistische und antisemitische Gesinnung« hat; dass er Verschwörungstheorien anhing und seine Geisteshaltung vom Fremdenhass geprägt ist.

Besondere Abneigung hege Franco A. gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, denen er den Wunsch nach einer »Weltherrschaft des Zionismus« unterstelle. Er fürchte die »Vermischung der Rassen« und letztlich eine »Auslöschung der deutschen Rasse«.

Panik vor »Umvolkung«

Er hortete nachweislich Waffen, Munition, Sprengkörper, Benzin und Essensvorräte und war nach Überzeugung des Senats ab 2016 »fest entschlossen«, »zum Erhalt der deutschen Nation« Anschläge auf hochrangige Politiker und Menschen des öffentlichen Lebens zu verüben, die er für »flüchtlingsfreundlich« hielt und für eine »Umvolkung« verantwortlich machte.

Nur »das Wie und Wo« seien noch offen gewesen, sagt der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Christoph Koller. Franco A. lehne das demokratische System der Bundesrepublik ab und habe verhindern wollen, dass das deutsche Volk »verschwinde«. Er habe »ein Zeichen setzen« und einen politischen Wandel anstoßen wollen, auch wenn die Anschlagspläne »noch nicht konkret« gewesen seien.

Ob Franco A. den »festen Entschluss« hatte, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen, war die entscheidende Frage in diesem zeitweise zähen, 14 Monate währenden Indizienprozess.

Der Bundeswehroffizier hatte in der Vergangenheit Skizzen angefertigt, als habe er Angriffe geplant; er hatte sich Notizen gemacht, als habe er Anschlagsziele ausgespäht und mögliche Zielpersonen im Visier gehabt; er hatte Tagebuch geschrieben und Selbstgespräche aufgezeichnet, die seine demokratieverachtende, rassistische Einstellung dokumentieren.

»Verlogenes System«

All das war im Prozess zu hören, zu sehen, zu lesen. Richter Koller zitiert aus der Vielzahl von Audiodateien und Aufzeichnungen. Darin schimpfte Franco A. auf das »verlogene System«, das man »zerreißen« und »bekämpfe« müsse. Dass er es nicht bei Worten habe belassen wollen, sagt der Richter, zeige auch eine Art To-do-Liste, auf der Franco A. eindeutige Aufgaben notiert hatte wie Molotowcocktails herstellen und die Befreiung der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zu organisieren.

Im Prozess hatte Franco A. gestanden, sich illegal als Flüchtling ausgegeben zu haben – angeblich nur, um Missstände im Asylsystem aufzudecken. Er gab auch zu, sich ein Waffenarsenal mit reichlich Munition angelegt zu haben. Woher er die Waffen hatte und wohin er sie verschwinden ließ, dazu aber schwieg der sonst gesprächige Angeklagte. Dass er sie »entsorgte«, wie er im Prozess behauptete, glaubt ihm der Senat nicht.

Aufgeflogen war Franco A., als er auf einer Toilette im Wiener Flughafen eine Waffe aus einem Versteck holen wollte. Die unsinnige Geschichte, diese Waffe zufällig beim Urinieren in einem Gebüsch gefunden zu haben, glaubte ihm das Gericht ebenfalls nicht.

»Großer Erfolg für die Ermittlungsbehörden«

Die Vertreterin des Generalbundesanwalts hatte für den Bundeswehroffizier eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Sie wird später vor dem Gerichtsgebäude stehen und von einem »großen Erfolg für die Ermittlungsbehörden« sprechen und davon, dass sich »der lange Atem« ausgezahlt habe.

Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch für den Terrorvorwurf und eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder eine Geldstrafe für die übrigen Vorwürfe. »Untaugliches Geschwurbel und Gesinnungsschwafelei«, nannte Anwalt Johannes Hock die rechtsextremistischen Aufzeichnungen und vermeintlichen Pläne des Berufssoldaten, dennoch gelte »in dubio pro reo«.

Verteidiger Hock hatte während des Prozesses vergebens beantragt, seine Bestellung als Pflichtverteidiger aufzuheben. Nach der Urteilsverkündung erklärt er, gemeinsam mit seinem Kollegen Revision einzulegen.

Im Mai vergangenen Jahres war Franco A. anscheinend sorgenlos und siegessicher als freier Mann ins Gericht spaziert. Er plapperte die Vorwürfe klein und wollte schnellstmöglich wieder als Berufssoldat arbeiten. Er ging in das Verfahren mit vielen Aktenordnern unter dem Arm und einem Selbstbewusstsein, das den meisten Prozessbeteiligten viel abverlangte. Erst recht, als er mit einem Jurastudium begann und meinte, sich selbst am besten verteidigen zu können.

Franco A. redete und redete und redete, er widersprach sich, schürte Misstrauen und fiel im Februar bei einer Personenkontrolle mit einer Plastiktüte voller Abzeichen, Anstecknadeln und Armbinden mit Hakenkreuzen auf. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung entdeckten Polizeibeamte mehr als 20 Mobiltelefone, 50 Prepaid-Handy-Karten, einen gefälschten Impfpass und fünf Macheten. Wegen Verdunkelungsgefahr kam er in Untersuchungshaft. Dort wird er nach diesem Urteil vorerst bleiben müssen. Es bestehe weiterhin Flucht- und Verdunklungsgefahr, betont Richter Koller.

Die Inhaftierung hatte Franco A. kleinlaut werden lassen. Als habe er erst zu diesem Zeitpunkt realisiert, was auf dem Spiel steht. Er wolle als Hausmann arbeiten, sich um seine drei kleinen Kinder kümmern, sagte er in seinem letzten Wort. Den Traum zu formulieren, eines Tages wieder als Soldat zurückzukehren, den Beruf auszuüben, der ihn so erfüllt hatte, traute er sich nicht.

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatte sich Franco A. als jüdischer Syrer ausgegeben und Schutz erhalten. 15 Monate lang lebte er ein Doppelleben. Ob er sich die falsche Identität zulegte, um mögliche Anschläge einem Geflüchteten zuzuschieben, sei im Verfahren nicht belegt worden, so Koller.

Nach der Urteilsbegründung bleibt Franco A. noch lange sitzen. Der Senat, die Vertreter der Bundesanwaltschaft, selbst seine Verteidiger haben den Saal bereits verlassen, da geht der 33-Jährige an die Glasscheibe, die den Prozesssaal vom Zuschauerbereich abtrennt. Da steht seine Verlobte, die Mutter seiner drei kleinen Kinder. Franco A. zieht leicht die Schultern hoch, sie wechseln ein paar Worte miteinander. Dann streckt Franco A. beide Hände aus, damit ein Wachtmeister die Fesseln anlegen kann.