Urteil Streit zwischen Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht
Frankfurt/Main - Herrscht zwischen Mutter und Vater Funkstille, ist das kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich der Konflikt negativ auf das Kind auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem verhandelten Fall sind die Eltern des Kindes geschieden. Nach einigen Konflikten, auch bei der Übergabe des Kindes, redeten die Eltern nicht mehr miteinander. Stattdessen tauschten sie sich über Zettel aus. Das Kind hatte weiterhin Kontakt zum Vater und trotz der Konflikte eine gute Bindung zu beiden Elternteilen. Die Mutter beantragte wegen der gestörten Kommunikation aber das alleinige Sorgerecht - ohne Erfolg.
Die Probleme der Eltern allein seien kein Grund, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Dafür müsste das Kind nachweislich unter den Schwierigkeiten leiden, erläutert das Gericht. Dies sei hier aber nicht der Fall. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern habe somit Vorrang.