US-Bundesstaat Indiana Abtreibungsklinik klagt gegen Gesetz zur Bestattung fetaler Überreste

Supreme Court in Washington
Foto: KEVIN LAMARQUE / REUTERSEine Abtreibungsklinik aus Indianapolis klagt gegen den US-Bundesstaat Indiana. Hintergrund der Klage ist ein im vergangenen Jahr vom Supreme Court des Landes bestätigtes Gesetz, wonach fetale Überreste nach einer Abtreibung begraben oder eingeäschert werden müssen. Kliniken dürfen die Embryonenreste demnach nicht mehr mit medizinischen Krankenhausabfällen entsorgen.
Der Klage zufolge verstoßen die Bestimmungen des Gesetzes gegen die Verfassung, da sie Frauen eine Definition von menschlichem Leben aufzwingen, obwohl diese möglicherweise nicht die gleichen Überzeugungen teilen. Die Klage wurde laut der Zeitung »The Indianapolis Star« beim US-Bezirksgericht in Indianapolis eingereicht – im Namen der »Women's Med Group«-Klinik, deren Eigentümern, zwei dort beschäftigten Krankenschwestern und drei Frauen, deren Identität anonymisiert wurde.
In der Beschwerde heißt es, das Gesetz zwinge Schwangere, die medizinische Hilfe bei Abtreibung und Fehlgeburt erhielten, dazu, Rituale durchzuführen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden seien. Die Bestimmungen »senden auch die unverkennbare Botschaft, dass jemand, der eine Abtreibung oder eine Fehlgeburt hatte, für den Tod einer Person verantwortlich ist«. Infolgedessen hätten viele Patientinnen der Klinik »Scham, Stigma, Angst und Wut erfahren«.
Nachdem US-Vizepräsident Mike Pence als Gouverneur des Bundesstaates das Gesetz mit dem Zwang zur Bestattung fetaler Überreste unterzeichnet hatte, klagte die Organisation Planned Parenthood 2016 erfolgreich gegen Indiana. Doch der Bundesstaat legte Berufung ein – und der Oberste Gerichtshof bestätigte das Gesetz im Mai 2019, das nach Ansicht der Richter keine Einschränkungen der Abtreibungsrechte beinhalte.
Anwältin ist optimistisch, Generalstaatsanwalt auch
Stephanie Toti ist eine der Anwältinnen, die die Klägerinnen bei der aktuellen Klage vertreten. Dem »Indianapolis Star« sagte sie, die Antwort der Richter auf die vorherige Klage lasse die Möglichkeit offen, die Gesetze des Bundesstaates als verfassungswidrig anzufechten, da sie »die Überzeugungen aller mit Füßen treten«.
Der republikanische Generalstaatsanwalt Curtis Hill sagte in einer Erklärung hingegen, er glaube, dass die jüngste Klage scheitern werde. Man habe schließlich schon einmal vor dem Supreme Court gewonnen. Er sei zuversichtlich, dass Indianas Gesetz Bestand haben werde.
Umstrittenes Thema
Kaum ein Thema sorgt in den USA für derartig hitzige Diskussionen wie das Abtreibungsrecht. Immer wieder verschärfen einzelne Bundesstaaten die Gesetze und schränken damit die Möglichkeiten für legale Abtreibungen ein. Im Sommer etwa kassierte der Oberste Gerichtshof ein restriktives Abtreibungsgesetz des Bundesstaates Louisiana. Der Supreme Court in Washington erklärte das Gesetz zu Ärztezulassungen für verfassungswidrig, das nach Einschätzung von Kritikern eine Schließung von Abtreibungskliniken in dem konservativen Südstaat zur Folge gehabt hätte. Das Gesetz hätte zu hohe Hürden für Frauen zur Folge, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollten, erklärten die Richter.
Bei einer Durchsetzung des Gesetzes würde Anzahl und regionale Verteilung von Abtreibungskliniken drastisch reduziert. Dies würde es vielen Frauen unmöglich machen, in dem Bundesstaat eine »sichere, legale Abtreibung« vorzunehmen.
Das Gesetz aus dem Jahr 2014 schreibt vor, dass Abtreibungsärzte in Louisiana eine Zulassung in einem Krankenhaus erhalten müssen, das weniger als 50 Kilometer von ihrer Praxis entfernt liegt. Befürworter argumentieren mit dem Wohlergehen von Frauen im Fall von Komplikationen. Gegner des Gesetzes sehen in dem Text hingegen den Versuch, das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche einzuschränken. Es ist für Ärzte äußerst kompliziert, die verlangte Zulassung zu bekommen.