Verdacht der Beamtenbestechung Fahnder durchsuchen Redaktion der "Berliner Morgenpost"

Unbotmäßiger Angriff auf die Pressefreiheit oder begründeter Verdacht? Polizei und Justiz haben am Mittwoch das Büro eines Journalisten der "Morgenpost" durchsucht. Die Staatsanwaltschaft begründet die Aktion damit, dass der Reporter einen Polizisten für Informationen bezahlt haben soll.

Berlin - Fahnder der Kriminalpolizei und die Berliner Staatsanwaltschaft haben am Mittwochnachmittag das Büro eines Reporters der Tageszeitung "Berliner Morgenpost" und die Wohnung des Journalisten durchsucht. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE ermitteln die Behörden gegen den Redakteur, weil dieser einen Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) für Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren bezahlt haben soll. Bei der Durchsuchung im Verlagsgebäude des Axel-Springer-Verlags in Berlin-Kreuzberg wurden Computer und andere Beweismittel sichergestellt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich auch gegen einen LKA-Beamten, dessen Arbeitsplatz und Wohnung bereits im August durchsucht worden waren. Ein Sprecher der Berliner Justiz bestätigte das laufende Verfahren gegen den Beamten und die Durchsuchung bei der "Morgenpost". "Wir ermitteln wegen Bestechung", sagte Sprecher Martin Steltner. Man gehe "dem Verdacht nach, dass Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren gegen Geld an Unbefugte weitergegeben worden sind".

Das Ermittlungsverfahren dreht sich im Kern um die mögliche Weitergabe von Informationen über geplante Aktionen gegen die Berliner Rockerszene. Im Frühsommer 2012 war eine Razzia der Behörden bei den Hells Angels gescheitert, da die Rocker offenbar vor dem Zugriff Wind von der Aktion bekommen und ihren Verein spontan aufgelöst hatten. Damals hatte auch SPIEGEL ONLINE über die bevorstehende Razzia berichtet.

Seit der Schlappe ermittelte die Polizei in den eigenen Reihen, durchsuchte schließlich rund zwei Monate später die Dienststelle und die Wohnung eines Sachbearbeiters aus dem sogenannten Rocker-Dezernat. Der Polizist wurde zunächst versetzt. Aus Justizkreisen hieß es nun, dass die damals sichergestellten Beweismittel eine Verbindung des Beamten zu dem Redakteur der "Morgenpost" ergeben habe.

Durchsuchungen bei Journalisten oder Zeitungen sind äußerst selten, da der Schutz von Informanten der Presse rechtlich sehr hoch angesiedelt ist. Dass die Fahnder sich trotzdem zu dem Schritt entschieden, legt zumindest nahe, dass sie in dem aktuellen Fall über sehr konkrete Hinweise auf eine mögliche Bestechung des Beamten verfügen.

In einer Stellungnahme bestätigte die Sprecherin des Axel-Springer-Verlags, dass es zu der Durchsuchung "eines Arbeitsplatzes" in der Redaktion der "Morgenpost" gekommen sei. "Wir weisen die Verdächtigung gegenüber einem unserer Redakteure zurück. Die Durchsuchung ist grob unverhältnismäßig und rechtswidrig. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis wird die "Morgenpost" Rechtsmittel einlegen."

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