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Harry Wörz: Der lange Kampf um Gerechtigkeit

Foto: Sebastian Hattop

Verhandlung vor dem BGH Bundesanwaltschaft fordert Freispruch für Harry Wörz

Der Kriminalfall Harry Wörz steht womöglich vor dem Abschluss. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Bundesanwaltschaft beantragt, den Freispruch für den Angeklagten zu bestätigen. Sollten die Richter dem Antrag folgen, wäre Wörz nach 13 Jahren wieder ein freier Mann.

Karlsruhe - Der spektakuläre Kriminalfall Harry Wörz beschäftigt seit Mittwoch erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Überraschend hat die Bundesanwaltschaft dort beantragt, den Freispruch für den Angeklagten zu bestätigen. Damit folgte Bundesanwalt Wolfgang Schädler nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft Mannheim, die Wörz erneut vor Gericht bringen will.

Der Installateur und Bauzeichner aus dem Raum Pforzheim wird bereits seit 1997 wegen versuchter Tötung seiner Ex-Ehefrau strafrechtlich verfolgt. Nach diversen Prozessen wurde Wörz 2009 vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Jetzt muss der BGH in der Revisionsverhandlung prüfen, ob der Freispruch des mittlerweile 44-jährigen Angeklagten Bestand hat. Staatsanwaltschaft und der Vater der Frau haben Revision eingelegt.

Wörz wurde vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Frühjahr 1997 mit einem Schal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ist seit der Tat schwer behindert und kann sich nicht mehr dazu äußern, wer der Täter war.

In einem ersten Prozess wurde er 1998 rechtskräftig zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte dann ein Freispruch, den der BGH jedoch 2006 wieder aufhob. In einem dritten Prozess wurde der Ex-Ehemann erneut freigesprochen. Nun hat wieder der BGH das Wort.

Die Verteidigung von Wörz beantragte ebenfalls, den Freispruch zu bestätigen. Falls die Richter dem Antrag folgen, wäre Wörz endgültig ein freier Mann. Anderfalls käme er viertes Mal vor Gericht. Mit einem Urteil wird für 14 Uhr gerechnet.

kng/dpa/dapd

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