Gewalt unter Flüchtlingen Hamburger Landgericht spricht Afghanen frei

Ein Afghane sollte einen Iraner schwer verletzt haben - weil der zum Christentum konvertiert war. Doch die Richterin sah keinen versuchten Totschlag, sondern Anhaltspunkte für Notwehr.

Im Prozess um den Angriff eines Afghanen auf einen christlichen Iraner in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass es Notwehr gewesen sei, sagte die Richterin.

Der etwa 19 Jahre alte Afghane habe keine Tötungsabsicht gehabt. In der Anklage lautete der Vorwurf ursprünglich auf versuchten Totschlag. Der Angeklagte habe den Iraner mit einem Schlagstock angegriffen und schwer verletzt, weil der zum Christentum konvertiert sei.

Tötungsvorsatz nicht nachweisbar

In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt jedoch, Hinweise auf einen religiösen Hintergrund hätten sich nicht bestätigt. Auch der Tötungsvorsatz habe nicht sicher nachgewiesen werden können.

Die Tat sei daher als gefährliche Körperverletzung zu deuten. Er forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Der Verteidiger plädierte vor der Jugendstrafkammer auf Freispruch.

sms/dpa

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