Autoattacke von Volkmarsen Angreifer auf Rosenmontagszug zu lebenslanger Haft verurteilt

Maurice P. fuhr mit seinem Auto in einen Rosenmontagsumzug. 90 Menschen, darunter viele Kinder, wurden schwer verletzt. Jetzt wurde er zur Höchststrafe verurteilt.
Der jetzt verurteilte Maurice P. bei seinem Prozess Anfang Mai

Der jetzt verurteilte Maurice P. bei seinem Prozess Anfang Mai

Foto: Peter Hartenfelser / imago images/Hartenfelser

Maurice P., der Ende Februar 2020 im nordhessischen Volkmarsen mit seinem Auto einen Rosenmontagsumzug angegriffen hatte, ist vom Landgericht Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung. Das Gericht verurteilte den 31 Jahre alten P. wegen versuchten Mordes in 89 Fällen, schwerer Körperverletzung in 88 Fällen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

P. war am 24. Februar 2020 in der hessischen Kleinstadt mit seinem silbergrauen Mercedes-Kombi vorsätzlich in die Menge gefahren. Mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, erlitten teils schwere Verletzungen. Weitere Opfer trugen seelische Wunden davon. Insgesamt gingen die Ermittler von mehr als 150 Betroffenen aus. Über P.s Motiv wurde während des gesamten Prozesses nichts bekannt. Er hatte den gesamten Prozess über geschwiegen, auch gegenüber seinem Verteidiger.

Stellt ein Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wird am Ende der Haftzeit die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Führerschein und Fahrzeug des Mannes werden eingezogen.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht vollumfänglich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. P.s Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord gehandelt habe.

Eine Gutachterin stellte eine schwere Persönlichkeitsstörung bei P. fest

Laut einem psychiatrischen Gutachten könnte die Tat im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung stehen. P. leidet demnach an einer gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden Bestandteilen. Die Gutachterin sah demnach aber keine Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Psychiatrie.

Die Anklage hatte P. anfangs 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Im November stellte das Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein.

has/afp/dpa

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