OLG Köln Zweites Schiff trifft keine Schuld an "Waldhof"-Havarie

2011 verunglückte der Säuretanker "Waldhof" auf dem Rhein. Nun hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden: Die Besatzung eines entgegenkommenden Schiffes war für die Havarie nicht verantwortlich.
Havarierte "Waldhof" (2011)

Havarierte "Waldhof" (2011)

Foto: Thomas Frey/ dpa

Die schwere Havarie der "Waldhof" auf dem Rhein vor sieben Jahren ist von dem Säuretanker allein verursacht worden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor. Demnach trägt die Besatzung des entgegenkommenden Schiffs "Acropolis" keine Schuld an dem Unglück.

Die Reederei der "Acropolis" müsse also auch keinen Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Die mit 2400 Tonnen Schwefelsäure beladene "Waldhof" war in der Nacht zum 13. Januar 2011 auf dem Mittelrhein nahe der Loreley gekentert. Bei der Havarie kamen zwei Besatzungsmitglieder ums Leben. Etwa 1800 Liter Schwefelsäure liefen in den Rhein. Die Bergung des Schiffes dauerte 32 Tage. In dieser Zeit war der Fluss teilweise für die Schifffahrt gesperrt.

"Um 633 Tonnen überladen"

Der Säuretanker war nach Angaben des Gerichts "um 633 Tonnen überladen" und außerdem falsch beladen. Die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe hatte in einem Untersuchungsbericht festgehalten: Die "wesentliche Ursache" der Havarie auf dem Mittelrhein sei die "nur teilweise Befüllung der sieben Ladetanks" gewesen.

Den Experten zufolge waren verschiedene Faktoren zusammengetroffen, die das Schiff zum Kentern brachten. Ein Punkt war demnach, dass die "Waldhof" wegen Gegenverkehrs die Kurve sehr eng nehmen musste. Außerdem sorgte Hochwasser für eine starke Strömung. "Jedes andere Schiff mit einer korrekten Ladung kann solche Situationen aber problemlos aushalten", erläuterte Thorsten Dettmann von der Bundesanstalt für Wasserbau im Februar 2013.

Die "Waldhof"-Reederei sah gleichwohl eine Mitschuld der "Acropolis" und hatte deren Reederei auf rund 1,6 Millionen Euro Entschädigung verklagt.

wit/dpa
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