Getarnte Kamera in sächsischer Pension 65-Jähriger soll Gäste heimlich gefilmt haben

Die Kamera war als Rauchmelder getarnt: In einer Pension nahe Dresden hat ein Mann offenbar heimlich Gäste gefilmt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen - das Gasthaus aber nicht geschlossen.
Ortskern von Wehlen (Symbolbild ohne die betroffene Pension): Heimliche Videoaufnahmen

Ortskern von Wehlen (Symbolbild ohne die betroffene Pension): Heimliche Videoaufnahmen

Foto: imagebroker/ imago images

Wehlen ist ein idyllisches Örtchen in der Sächsischen Schweiz. Von dem Kurort aus haben Besucher wahlweise einen schönen Blick auf die schroffen Gesteinsformationen des Elbsandsteingebirges oder aber auf die Elbe, an der die Stadt liegt.

Einige Touristen dürften in Wehlen jedoch ungeahnt Opfer eines gewieften Einheimischen geworden sein: Der 65-Jährige ist Ehemann der Inhaberin einer Pension, dort soll er heimlich Gäste in ihrem Zimmer gefilmt haben. Inzwischen ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen den Mann, wie Behördensprecher Jürgen Schmidt dem SPIEGEL bestätigt.

In dem Fall, über den die "Bild"-Zeitung zuerst berichtet  hatte, deutet vieles auf eine bemerkenswerte kriminelle Energie des Beschuldigten hin. Er soll eine WLAN-fähige Kamera in einem Gästezimmer installiert haben - getarnt als Rauchmelder.

Wie lange das so ging und was genau mit den Aufnahmen geschah, ist bislang unklar. Die Ermittler ließen die Wohn- und Geschäftsräume des Mannes durchsuchen und stellten dabei etliche Gegenstände sicher - unter anderem Laptops und Speichermedien. Diese würden nun von einem Gutachter ausgewertet, sagt Oberstaatsanwalt Schmidt.

Entdeckt wurde die als Rauchmelder getarnte Kamera von Gästen der Pension. Ihnen fiel die Apparatur im Juli vergangenen Jahres auf, sie meldeten sich daraufhin bei der Polizei und setzten die Ermittlungen so in Gang.

Ermittelt wird nun wegen mehrerer Delikte. Es geht unter anderem um den Verdacht einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Allein deswegen würden dem Beschuldigten im Falle einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft drohen.

"Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Pensionsbetrieb eingestellt wäre"

Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt

Zudem steht der Verdacht im Raum, dass der Mann gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen hat. Demnach ist es verboten , Sendeanlagen jedweder Art zu besitzen, die getarnt sind oder wie ein anderer Gegenstand aussehen.

Das fragliche Gasthaus in Wehlen ist den Ermittlern zufolge womöglich nach wie vor in Betrieb. "Der Staatsanwaltschaft Dresden liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Pensionsbetrieb eingestellt wäre", sagt Schmidt.

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