Umstrittene Aufhebung der Maskenpflicht Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Familienrichter

Statue der Gerechtigkeitsgöttin Justitia vor einem Gericht (Symbolbild)
Foto: Frank Rumpenhorst/ dpaDie Entscheidung sorgte für Jubel bei Coronaleugnern – und Entsetzen bei vielen Juristen: Anfang April kippte der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt per einstweiliger Verfügung, nachdem eine Mutter zweier Schüler Beschwerde eingereicht hatte. Nun hat der Beschluss womöglich ein Nachspiel für den Richter.
Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte, wurde im Zusammenhang mit einer Entscheidung ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich einer Beugung des Rechts schuldig gemacht habe, sagte ein Sprecher.
Dettmar hatte die Maskenpflicht und andere Corona-Schutzmaßnahmen an den beiden Schulen mit Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung ausgesetzt. Juristen hatten neben der Begründung auch die Zuständigkeit des Richters für den Schritt angezweifelt.
Dettmar hat einen Ruf in der Stadt: Er weist Beteiligte, die in seinen Verhandlungen eine Maske tragen, gern auf das Verhüllungsverbot vor Gericht hin. Der Fall der beiden angeblich durch die Masken beeinträchtigten Schüler wurde dem Richter zudem offenbar gezielt zugespielt.
Aufhebung der Maskenpflicht wieder kassiert
Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht im Unterricht an Thüringer Schulen vergangene Woche für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sie das umstrittene Urteil des Weimarer Richters als »offensichtlich rechtswidrig« ansehen. Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.
Auch die Staatsanwaltschaft sieht nun »Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist«. Damit bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung einer Rechtsbeugung schuldig gemacht habe, »indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, so dass sie willkürlich erscheint«.
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es aufgrund konkreter Tatsachen nach der kriminalistischen Erfahrung als möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Die Prüfung des Vorfalls hatte die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt, nachdem mehrere Strafanzeigen gegen den Richter eingegangen waren.