Umstrittener Beschluss zu Maskenpflicht-Verbot Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter

In Weimar setzte ein Amtsrichter die Coronaregeln an zwei Schulen aus – nun droht dem Juristen ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Dass ausgerechnet er für den Fall zuständig war, ist offenbar kein Zufall.
Amtsgericht Weimar (Archivbild)

Amtsgericht Weimar (Archivbild)

Foto: Martin Schutt / picture alliance / dpa

Die einstweilige Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hat für den zuständigen Richter am Amtsgericht Weimar womöglich Konsequenzen. Es seien drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt dem SPIEGEL. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Ein Familienrichter hatte am Montag dem Antrag einer Mutter stattgegeben, die die Gesundheit ihrer beiden acht und 14 Jahre alten Söhne durch Test- und Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot in deren Schulen gefährdet sah. Der Richter ordnete daraufhin per einstweiliger Anordnung Präsenzunterricht an, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Allerdings nicht nur für die beiden Jungen, sondern für sämtliche Kinder an den beiden Weimarer Schulen.

Begründet hatte der Einzelrichter diesen Schritt auf fast 200 Seiten mithilfe zweifelhafter Belege . Demzufolge ergibt sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung. Sogenannte Querdenker und Coronaleugner hatten den Gerichtsbeschluss gefeiert. Verfassungsrechtler hatten dagegen Zweifel geäußert, ob der Amtsrichter überhaupt zu einer solch pauschalen Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betroffenen Schulen befugt war.

Auch die »Neue Richtervereinigung« kritisierte das Vorgehen scharf. Die Entscheidung des Einzelrichters sei »juristisch unhaltbar«, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Sie verkenne ganz grundsätzliche rechtliche Vorschriften und leugne »wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft.«

Wie das Amtsgericht Weimar am Dienstag auf SPIEGEL-Anfrage mitteilte, hat das thüringische Bildungsministerium inzwischen Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Zudem behält sich das Ministerium vor, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu stellen. Der Fall dürfte die Justiz also in jedem Fall noch länger beschäftigen.

Klagen sollten offenbar gezielt bei Richter landen

Dass ausgerechnet der nun in der Kritik stehende Richter für dieses Verfahren zuständig war, ist offenbar kein Zufall. Wie die »Thüringer Allgemeine « berichtet, soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe für eine solche Klage gezielt Klägerinnen und Kläger gesucht haben, deren Kinder Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X haben. Es sind laut der Zeitung genau jene Anfangsbuchstaben, für die der Einzelrichter laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zuständig ist.

fek
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten