Erschossener Wolf im Westerwald Verfahren gegen Jäger eingestellt
Toter Vierbeiner im Westerwald: Vermutlich erster Wolf in Rheinland-Pfalz seit 120 Jahren
Foto: DPA/ PolizeiKoblenz - Der Prozess um einen erschossenen Wolf aus dem Westerwald ist rasch zu Ende gegangen. Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen einen 73-jährigen Jäger gegen Auflagen ein. Der Mann aus dem Raum Köln hatte das Tier am 20. April 2012 im Westerwald erschossen und sich später der Polizei gestellt. Bei dem getöteten Tier handelte es sich vermutlich um den ersten Wolf auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren.
Der Anwalt des Schützen beantragte die Einstellung des Verfahrens unter anderem mit dem Hinweis auf das Alter seines Mandanten. Das Gericht gab dem statt - mit der Auflage, dass der Mann Jagdschein und Waffen zurückgibt und 3500 Euro Strafe zahlt.
Zu der Geldstrafe war er im Januar bereits in erster Instanz vom Amtsgericht Montabaur verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten danach Berufung ein. Vor dem Amtsgericht hatte es eine Debatte darüber gegeben, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelte. Der Angeklagte hatte das Tier laut eigener Aussage für einen Schäferhund gehalten, der zwei Rehe verfolgte.