Wegen inhaftierten WikiLeaks-Gründers Giftattacke auf britisches Konsulat in NRW

Schreckmoment in der Vertretung des Vereinigten Königreichs in Düsseldorf: Am Dienstag kam dort ein Umschlag mit einer hochgiftigen Quecksilbermischung und einem Drohschreiben an – man dürfe WikiLeaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA ausliefern.
Britisches Konsulat

Britisches Konsulat

Foto: imagebroker / IMAGO

Im britischen Generalkonsulat in Düsseldorf ist ein Brief mit hochgiftigem Inhalt eingegangen. Nach SPIEGEL-Informationen kam das Schreiben am Dienstag an und enthielt eine hochgiftige Quecksilbermischung.

Zudem soll sich in dem Umschlag ein kurzer Brief befunden haben, in dem von der Regierung des Vereinigten Königreichs gefordert wurde, den WikiLeaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Darin sei auch auf die möglicherweise tödliche Wirkung der Quecksilbermischung hingewiesen worden.

In Düsseldorf haben nun Staatsanwaltschaft und Polizei Ermittlungen nach mutmaßlichen Tätern und Täterinnen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Brief mit einer »verdächtigen Substanz« im Konsulat eingegangen sei, wollte sich aber zu Details nicht äußern. Zum Glück sei niemand zu Schaden gekommen.

Allerdings nehmen die Behörden den Vorgang als hochbrisant wahr. Bei der Staatsanwaltschaft ist die Abteilung für Kapitaldelikte involviert. Die NRW-Sicherheitsbehörden haben britische und US-amerikanische Stellen bundesweit über den Vorfall informiert.

WikiLeaks-Gründer Assange sitzt seit knapp drei Jahren in Großbritannien in Auslieferungshaft, nachdem er zuvor für über sieben Jahre in die Botschaft Ecuadors geflüchtet war.

Die Vereinigten Staaten werfen ihm Spionage vor. Er habe durch die Veröffentlichung geheimer Informationen über die Kriege im Irak und Afghanistan auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks Menschenleben gefährdet. Im Falle einer Auslieferung und Verurteilung drohen Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Im Jahr 2021 hatte ein britisches Gericht die Auslieferung Assanges verboten, da er suizidgefährdet sei. Die USA waren erfolgreich dagegen vorgegangen. Zuletzt verwehrte der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs eine Berufung gegen diese Entscheidung. Allerdings muss die britische Innenministerin noch das Auslieferungsersuchen genehmigen. Dagegen kann Assange erneut vorgehen.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren