Tödlicher Schuss auf Kollegen
Polizeischüler zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Ein Polizeischüler aus Bayern erschoss versehentlich einen Kollegen. Im Prozess gestand er, im Umgang mit der Waffe nachlässig gewesen zu sein. Nun ist er der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden.
Angeklagter mit seinem Anwalt: Tödliche Nachlässigkeit
Foto: Daniel Karmann/ dpa
Das Amtsgericht Würzburg hat einen Polizeischüler wegen eines tödlichen Schusses auf einen Kollegen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Zusätzlich muss der Angeklagte 2400 Euro an die Eltern des Verstorbenen zahlen.
Die Zeugenaussagen hätten mit dem zusammengepasst, was die Ermittlungen ergeben hatten und der Angeklagte gestanden hatte, sagte der Vorsitzende Richter. Im Februar 2019 hatte der Angeklagte in der Unterkunft der Bereitschaftspolizei in Würzburg mit seiner Dienstwaffe versehentlich einem zwei Jahre älteren Kollegen in den Hinterkopf geschossen. Der Mann starb kurz darauf in einer Klinik.
Angeklagter und Opfer wollten Schusswaffeneinsatz simulieren
Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befinde, erklärte der Angeklagte in einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Verteidiger verlas. Der Angeklagte gestand, beim Entladen und bei der Kontrolle der Waffe nachlässig gehandelt zu haben.
Die beiden Polizei-Azubis wollten laut Anklage einen Schusswaffeneinsatz simulieren. Das spätere Opfer zog demnach seine Waffe, hielt sie Richtung Fenster und rief "Deutschuss". Ein Deutschuss wird in Notsituationen durchgeführt, wenn ein schnelles Ziehen und Schießen notwendig ist. Die beiden Männer hatten laut dem Angeklagten öfter solche Schießübungen nachgestellt. Der damals 19-Jährige drückte den Abzug der Waffe - im Lauf der Pistole befand sich noch eine Kugel, die den 21-Jährigen in den Hinterkopf traf.
Verurteilt nach Jugendstrafrecht
Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 19 war, wäre auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich gewesen. Laut dem Richter wurde unter anderem eine Jugendstrafe verhängt, weil sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch in der Ausbildung befand. Das war jedoch nicht der einzige Grund: "Was soll noch jugendtümlicher sein, als sich so mit einer Waffe aufzuführen?", sagte der Richter laut "BR". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Seit dem Vorfall war der Angeklagte vom Dienst beurlaubt. In der Stellungnahme gab er an, dass er gern Polizeibeamter geworden wäre und wisse, dass dies nicht mehr möglich sei.
Die Folgen der unbeabsichtigten Schussabgabe in der Würzburger Polizeiabteilung habe die gesamte Bayerische Bereitschaftspolizei emotional bewegt, sagte ein Sprecher. Nach dem Unfall wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die die Waffen- und Schießausbildung vollständig überprüft habe. "Im Ergebnis wurden durch diese keine strukturellen Problemfelder erkannt", sagte Polizeihauptkommissar Markus Kern. Der Umgang und die Ausbildung mit Polizeiwaffen im Ausbildungspersonal und bei den Polizeischülern sei jedoch noch stärker als bisher in den Fokus gerückt.