Zivilklage gegen Ex-IWF-Chef
Zimmermädchen fordert von Strauss-Kahn Schadensersatz
Er soll sie "erniedrigt, herabgewürdigt, vergewaltigt und ihrer Würde als Frau beraubt" haben: So steht es in der Klageschrift des New Yorker Zimmermädchens gegen Dominique Strauss-Kahn. Die 32-Jährige verlangt jetzt Schadensersatz von dem Ex-IWF-Chef.
Zivilklage gegen Ex-IWF-Chef: Zimmermädchen fordert von Strauss-Kahn Schadensersatz
Foto: STAN HONDA/ AFP
New York - 17 Seiten umfasst die Klageschrift, die Nafissatou Diallo eingereicht hat, um von
Dominique Strauss-Kahn Schadensersatz zu verlangen. Das New Yorker Zimmermädchen beschuldigt den früheren IWF-Chef der versuchten Vergewaltigung.
Die "New York Times" berichtete, dass die aus Guinea stammende Frau für den "gewaltsamen und sadistischen Akt" eine finanzielle Entschädigung in nicht genannter Höhe verlangt. Sie sei "erniedrigt, herabgewürdigt, vergewaltigt und ihrer Würde als Frau beraubt worden", heißt es demnach in der Klageschrift.
Strauss-Kahn habe sich eines sexuellen Angriffs, der Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig gemacht und ihr absichtlich seelischen Schaden zugefügt, heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument. Die seelischen Folgen des Angriffs seien so schwer, dass sie sich möglicherweise nie mehr davon erholen werde.
"Angriffe in Hotelzimmern rund um die Welt"
In der Klageschrift werden die gleichen Vorwürfe erhoben, die auch Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Strauss-Kahn sind. Der Anwalt von Diallo wirft Strauss-Kahn zudem vor, "in Hotelzimmern rund um die Welt" Frauen angegriffen zu haben. Er forderte einen Zivilprozess vor einer Geschworenenjury in der Bronx, wo seine Mandantin lebt. Das dortige Gericht hat den Ruf, in Zivilprozessen häufig zugunsten der Opfer zu urteilen.
Strauss-Kahns Anwälte warfen Diallo im Gegenzug vor, es lediglich auf das Geld ihres Mandanten abgesehen zu haben. Strauss-Kahn weist alle Vorwürfe von sich, er erklärte sich vor dem Supreme Court in Manhattan nicht schuldig.
Nachdem Anfang Juli
massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit Diallos aufgekommen waren, kam Strauss-Kahn
unter Auflagen frei. Die Anklage gegen ihn blieb jedoch vorerst weiter bestehen. Der nächste Gerichtstermin soll am 23. August stattfinden.