NSU-Prozess Zschäpe lehnt Richter als befangen ab

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess erneut einen Befangenheitsantrag gestellt - gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats. Bundesanwaltschaft und Nebenkläger nennen den Antrag "absurd" und vermuten: Das Verfahren soll verschleppt werden.
Angeklagte Zschäpe vor Gericht: "Unaufschiebbarer Verfahrensantrag"

Angeklagte Zschäpe vor Gericht: "Unaufschiebbarer Verfahrensantrag"

Foto: Peter Kneffel/ dpa

Zu Beginn dieses 131. Verhandlungstages im NSU-Prozess war nicht zu ahnen, was gegen Mittag passieren sollte. Zunächst wurde erneut der Zeuge Thomas R. vernommen, der am 1. April schon einmal vor Gericht erschienen war, aber wegen Unklarheiten über eventuell noch laufende Ermittlungen nicht weiter befragt wurde. R. übt sich in zähen, beschönigenden, abwiegelnden Ausflüchten, wie üblich bei Zeugen aus dem rechten Milieu.

Darauf tritt der ehemalige Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Schaffert, in den Zeugenstand. Er hatte nach dem Auffliegen des NSU Matthias D. vernommen, der für Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nach deren Untertauchen zwei Wohnungen angemietet haben soll. Auch Schafferts Vernehmung bringt zunächst nichts, was zu Aufregung Anlass gibt.

Dann ist seine Vernehmung durch den Senat beendet. Die Bundesanwaltschaft hat keine Fragen. Nun die Verteidigung. Um 12.10 Uhr bittet Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl um eine Unterbrechung von zehn Minuten. Dann trägt er vor: Die Mandantin habe sich entschlossen, "einen unaufschiebbaren Verfahrensantrag" zu stellen. Einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit also. Aus welchem Grund?

Rätselraten. Will die Zschäpe-Verteidigung demonstrativ beweisen, dass ihre Mandantin ihren Anwälten zu Unrecht mangelnde Aktivität vorgeworfen hatte, als sie ihnen vor zwei Wochen das Vertrauen entzog? Was war an diesem Vormittag geschehen, was niemandem sonst aufgefallen war? Woraus wollte Zschäpe einen Befangenheitsantrag ableiten?

Angeklagte Zschäpe mit Anwälten Sturm und Heer: Vertrauen zurückgewonnen?

Angeklagte Zschäpe mit Anwälten Sturm und Heer: Vertrauen zurückgewonnen?

Foto: Peter Kneffel/ dpa

Zwei Stunden später die Begründung. Stahl trägt vor: Zschäpe lehne den gesamten Strafsenat ab, einschließlich der Ergänzungsrichter, weil der Zeuge Schaffert in der Hauptverhandlung vom Vorsitzenden Manfred Götzl nicht auch nach entlastenden Umständen in der Aussage D.s befragt worden sei, sondern nur "selektiv" nach belastenden.

Nun kommt es nicht darauf an, ob in einem Befangenheitsantrag gegen ein Gericht tatsächlich eine Befangenheit der Richter dargelegt wird; es kommt nur auf den Eindruck an, den ein "vernünftiger" Angeklagter gewonnen hat. Ist Zschäpe eine vernünftige Angeklagte? Ihrer Begründung, warum sie kein Vertrauen zu ihren Anwälten mehr habe, schickte sie damals den Satz voraus, sie wolle keineswegs, dass der Prozess nach 127 Verhandlungstagen platze. Nun will sie dies aber anscheinend doch.

Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben schließt sich dem Antrag an, da ihr Mandant seit der Ablehnung seines Gesuchs auf Aufhebung des Haftbefehls nicht mehr an die Unvoreingenommenheit des Senats glaube. Wohlleben sei überzeugt, die Richter hätten ihr Urteil schon gefällt, erklärt Verteidiger Olaf Klemke.

Eine seltsame Situation. Denn die Vernehmung des Zeugen Schaffert war noch gar nicht beendet, als die Befangenheitsanträge durch Zschäpe und dann auch durch Wohlleben angebracht wurden. Nebenklage-Anwalt Thomas Bliwier schließt sich denn auch der Bundesanwaltschaft an und resümiert: "Wenn die Verteidigung meint, es seien noch nicht alle Fragen an den Zeugen Schaffert gestellt, kann sie dies jederzeit nachholen. Der Antrag ist absurd."

Der Senat setzte daraufhin die Verhandlung fort. Nun wurde der Zeuge Schaffert von der Verteidigung befragt. Auch die kommenden Prozesstermine sollen wie geplant stattfinden.

Die 39-jährige Zschäpe hatte sich in der vergangenen Woche mit ihren drei Verteidigern überworfen. Sie habe kein Vertrauen mehr zu den Juristen, erklärte sie gegenüber dem Gericht. Der Staatsschutzsenat lehnte ihren Antrag auf Entlassung der Pflichtverteidiger allerdings ab.

Das Verhältnis zwischen der Angeklagten und ihren Anwälten habe sich mittlerweile aber entspannt, wird kolportiert. Wann über den Befangenheitsantrag entschieden wird, ist derzeit noch unklar.

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