Justizopfer Höhere Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte

"Santa Fu", die skandalträchtige Strafanstalt in Hamburg-Fuhlsbüttel
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Wer zu Unrecht in Haft war, bekommt in Zukunft eine höhere Entschädigung vom Staat. Das entschied der Bundestag am Donnerstag in Berlin. Die Tagespauschale wird von 25 auf 75 Euro angehoben. Die Haftentschädigung war zuletzt im Jahr 2009 erhöht worden.
Der Deutsche Anwaltverein hatte schon vor der Entscheidung gefordert, dass Justizopfer 100 Euro Entschädigung pro Hafttag erhalten sollten. "Der Rechtsstaat muss sich auch daran messen lassen, wie er mit Fehlern umgeht. Hat er einem Menschen zu Unrecht seine Freiheit entzogen, muss er diesen Verlust zumindest symbolisch aufwiegen", erklärte Edith Kindermann, Präsidentin des Anwaltvereins.
400 zu Unrecht Inhaftierte pro Jahr
Wer in einem strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten hat oder ganz zu Unrecht verurteilt wurde, hat Anspruch auf staatliche Entschädigung. Auch für Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, werden Betroffene aus der Staatskasse entschädigt.
Dabei wird zum einen der entstandene Vermögensschaden ersetzt. Zum anderen gibt es die pauschale Haftentschädigung für immaterielle Schäden. Sie steigt nun auf 75 Euro pro angefangenem Tag des Freiheitsentzugs. Das Gleiche gilt nach einer rechtskräftigen Verurteilung, wenn in einem Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch erfolgt oder die Strafe aufgehoben worden ist.
Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrats zu. Nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, werden pro Jahr in Deutschland 400 Menschen zu Unrecht inhaftiert.