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Fall Madeleine McCann Zweifel an Zuständigkeit

aus DER SPIEGEL 3/2023

Die Ermittlungen zum Fall der seit 2007 in Portugal vermissten Madeleine McCann werden womöglich an eine andere Staatsanwaltschaft abge­geben. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen den Justizbehörden und dem Ver­teidiger des Verdächtigen Christian B. hervor. Auf Antrag von Rechtsanwalt Friedrich Fülscher prüft das Landgericht, ob Braunschweig für die juristische Aufarbeitung überhaupt zuständig ist. Zwar komme die niedersächsische Stadt aufgrund von B.s dortiger Meldeadresse als Gerichtsstand in Betracht, schreibt das Landgericht. B. habe vor seiner Verhaftung im Juni 2017 aber nicht mehr in Braunschweig gewohnt. Ihm gehörte ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, wo er sich auch zeitweise aufhielt.

Aus: DER SPIEGEL 3/2023

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Zuletzt lebte B. in Portugal. Laut Gericht kommt auch Frankfurt am Main als Gerichtsstand in Betracht, wo er nach seiner Auslieferung an die deutsche Polizei übergeben wurde. Bei einer geänderten Zuständigkeit müsste die Staatsanwaltschaft den Fall McCann abgeben. Auch eine bereits erhobene Anklage wegen weiterer Sexualstraftaten wäre in Braunschweig unzulässig. Vor der Entscheidung verlangt das Landgericht Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Anwalt.

gud

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