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Harry Wörz: Der lange Kampf um Gerechtigkeit

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Zwölf Jahre nach der Tat Gericht spricht Harry Wörz frei

Er soll 1997 seine Ex-Frau fast zu Tode stranguliert haben, zweimal stand er schon vor Gericht - jetzt ist der Pforzheimer Harry Wörz in einem dritten Prozess freigesprochen worden. Der 43-Jährige brach in Tränen aus. Die Kammer hält inzwischen einen Polizisten für den Hauptverdächtigen.

Mannheim - Das Landgericht Mannheim mühte sich um Aufklärung in dem zwölf Jahre alten Fall - und im Verlauf des Verfahrens lösten sich immer mehr Indizien gegen Harry Wörz in Luft auf. Im dritten Prozess hat die Kammer den 43-Jährigen nun freigesprochen. Nach der Urteilsverkündung brach Wörz in Tränen aus. Der Vertreter der Nebenklage kündigte Revision an.

Der angeklagte Bauzeichner Harry Wörz aus Birkenfeld bei Pforzheim stand im Verdacht, am 29. April 1997 versucht zu haben, seine getrennt von ihm lebende 26-jährige Ehefrau mit einem Schal zu erdrosseln. Das Motiv sollte laut Anklage im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn liegen. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass der 43-Jährige wegen versuchten Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wird. Die Verteidigung hatte erneut Freispruch beantragt.

Harry Wörz beteuerte all die Jahre seine Unschuld.

Im ersten Prozess war Wörz 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Er saß vier Jahre und sieben Monate im Gefängnis. Dann wies eine Zivilkammer in Karlsruhe die Klage seines Schwiegervaters auf Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass die Täterschaft von Wörz wegen fragwürdiger Ermittlungen nicht erwiesen sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an, weil ein neuer Zeuge aufgetaucht war. 2005 sprach das Landgericht Mannheim Wörz aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf.

Das Landgericht Mannheim hält inzwischen den damaligen Geliebten des Opfers für den Hauptverdächtigen. "Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass Thomas H. der Täter war", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Glenz am Donnerstag.

Der Pforzheimer Polizeibeamte habe sich in einem "klassischen Konflikt" zwischen der Geliebten - einer Polizeikollegin - und seiner Ehefrau befunden. Angesichts früherer Gewalttätigkeiten sei es nicht unwahrscheinlich, dass es in der Tatnacht zu einer Eskalation gekommen sei. "Er hat für die Tatzeit kein Alibi", so Glenz.

jjc/AP/dpa
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