Kein Prozess trotz DNA: Wie Nina Fuchs nach einer Vergewaltigung für Gerechtigkeit kämpft
Dieser Beitrag wurde am 31.05.2020 auf bento.de veröffentlicht.
"Ich bin überzeugte Feministin, ich bin Menschenfreundin und ich glaube nach wie vor an das Gute." So, sagt Nina Fuchs, würde sie sich selbst in drei Sätzen beschreiben. Ihre Augen strahlen selbst über die wackelige Zoom-Verbindung.
Ninas fröhliche Art mag manche überraschen angesichts der Geschichte, für die man sie öffentlich kennt – eine Vergewaltigung unter Einfluss von K.o.-Tropfen. Nina sagt dazu: "Betroffene sexualisierter Gewalt sind Individuen und so individuell reagieren sie auch. Bei mir schlug es eher in Trotz und Stärke um, nach dem Motto: Von euch lasse ich mir nicht mein Leben versauen!"
Vergewaltigung, K.o.-Tropfen und der Kampf um Gerechtigkeit
Die Geschichte, die Nina seit 2016 öffentlich erzählt, ist eine furchtbare und gewaltsame, aber auch eine optimistische, eine kämpferische. Sie beginnt vor sieben Jahren bei einem Discobesuch in München und dauert immer noch an.
Nina, damals 30, feiert mit Bekannten, später in der Nacht auch mit neuen Bekannten. Jemand bringt Nina einen Drink. Kurz darauf setzt ihre Erinnerung aus – bis sie in einem Park wieder zu sich kommt. Schemenhaft erinnert sie sich an Männer, die sie missbrauchen.
Polizei zu Nina Fuchs
Irgendwie schafft sie es nach Hause. Es ist ihre Schwester, die am nächsten Morgen darauf drängt, so schnell wie möglich zur Polizei zu gehen. "Abgesehen davon, dass mich auch betrunken niemand vergewaltigen darf: Ich stand komplett neben mir, war in einem ganz komischen Zustand. So etwas hatte ich noch nie erlebt, der Unterschied zu reinem Alkoholkonsum war krass." Die Polizei sah das anders. Nina erinnert sich, dass die Beamten sagten: "K.o.-Tropfen gibt es gar nicht wirklich. Das wird nur von den Medien so aufgebauscht." Nachgewiesen werden konnten außer Restalkohol keine Substanzen in ihrem Blut, außerdem wurden Spermaspuren sichergestellt.
Wie fühlen sich K.o.-Tropfen an?
K.o.-Tropfen: Keine Spuren, keine Erinnerung
Eine der Tücken von K.o.-Substanzen: Sie sind oft bereits nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar. Birgit Hartwig, Mitarbeiterin des Frauennotrufs Erlangen, hat in ihrer mehr als dreißigjährigen Arbeit viele Frauen mit Verdacht auf K.o.-Tropfen betreut. Doch in den Behörden kam das Thema erst später an. "Vor einigen Jahren herrschte die Meinung vor, dass K.o.-Tropfen die absolute Ausnahme sind", erzählt die Sozialpädagogin. "Seit langem schilderten uns Frauen typische Symptome, konnten sie aber oft nicht zuordnen. Inzwischen wissen mehr Betroffene, dass man bei Verdacht so schnell wie möglich Beweise sichern muss. Auch die Polizei ist jetzt stärker dafür sensibilisiert."
Da Nina aufgrund der Erinnerungslücken keine Täterbeschreibung abgeben konnte,
schien es unwahrscheinlich, diese zu finden. Zehn Monate später wurde das
Verfahren eingestellt. Nina begann eine Therapie und
versuchte, das Geschehene zu verarbeiten.
Das, erklärt Birgit Hartwig, ist bei K.o.-Tropfen allerdings besonders schwierig: "Psychisches Verstehen ist wichtig für Traumaverarbeitung. Wenn ich aber gar nicht bei mir war, fällt das weg. Das Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung ist dadurch erhöht." Erschwerend hinzu komme der Horror des absoluten Kontrollverlusts. "Da kommen dann quälende Gedanken: 'Ich war in Todesgefahr, ich hätte sterben können!'"
Nina kämpft sich dennoch zurück ins Leben. Als sie zweieinhalb Jahre nach der Tat über die Organisation Weißer Ring eine TV-Anfrage zum Thema K.o.-Tropfen bekommt, sagt sie spontan zu. "Ich wollte erzählen, wie scheiße ich mich fühlte, als die Polizei mir nicht glaubte, und meine Stimme erheben für Leute in einer ähnlichen Situation." Ab da war eine Hürde gefallen. Nina begann, sich öffentlich für das Thema zu engagieren.
Ein Sprung ins Jahr 2018. Nina erhält eine Nachricht, mit der sie nicht mehr gerechnet hat: Die DNA-Spuren, die die Polizei damals bei ihr fanden, wurden zugeordnet, der mutmaßliche Täter gefasst. Nina ist aufgeregt und gleichzeitig zuversichtlich. Doch einige Monate später folgt der Schock: Das Verfahren wird erneut eingestellt. Ninas Anwalt legt Beschwerde ein, sie selbst sammelt mit einer Online-Petition über 100.000 Stimmen und spricht mit Medien über ihren Fall. Der Fall wird erneut geprüft – und im November 2019 wieder eingestellt.
Die große Frage: Warum?
Oberstaatsanwältin Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, erklärt dazu auf Anfrage: "Auf die Beschwerde gegen die erste Einstellung des Ermittlungsverfahrens hin haben wir den gesamten Sachverhalt einer erneuten Prüfung unterzogen. Dies hat jedoch nicht zu einer Aufklärung der Geschehnisse in der fraglichen Nacht geführt." Die DNA-Spuren reichten nicht aus, weil nicht nachweisbar sei, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen oder unter Ausnutzung des widerstandsunfähigen Zustandes von Nina Fuchs erfolgten.
"Dass man sich im Nachhinein nicht erinnern kann, lässt keine ausreichenden Rückschlüsse auf das Verhalten und den Zustand der Person zum fraglichen Zeitpunkt zu. Wichtig ist aber vor allem, dass nachgewiesen werden müsste, dass der Beschuldigte diese Widerstandsunfähigkeit erkannt und ausgenutzt hat. Das gelingt uns hier nicht." Leiding betont, dass dies nicht bedeute, dass das mutmaßliche Opfer als unglaubwürdig betrachtet würde. Stattdessen weist sie auf die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft hin, von der Unschuldsvermutung auszugehen und nur anzuklagen, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich scheint.
Tatsächlich kommt es dazu selten: Die meisten Vergewaltigungen werden gar nicht erst angezeigt, und unter zehn Prozent der angezeigten Sexualdelikte führen zu einem Urteil. (Deutschlandfunk )
Reinhard Köppe, Anwalt von Nina Fuchs
Der Anwalt von Nina Fuchs, Reinhard Köppe, sieht den Fall anders. "Tatsächliche Zweifel dürfen nicht alleiniger Grund für eine Verfahrenseinstellung sein und zur Erhebung der Anklage muss die Staatsanwaltschaft einen Beschuldigten auch nicht mit Sicherheit als Täter überführt haben", erklärt er bento per Mail. Dafür sei schließlich die Hauptverhandlung im Gericht da.
"Nach meiner Bewertung des bisherigen Ermittlungsergebnisses ist der Beschuldigte zumindest hinreichend verdächtig, Nina F. im Zustand absoluter Willensbildungsunfähigkeit vorsätzlich sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Nach meiner Erfahrung sind in München bislang auch bei wesentlich schlechterer Beweislage Anklagen und Verurteilungen von Beschuldigten erfolgt."
Letzte Hoffnung: Klageerzwingungsverfahren
Jetzt steht noch eine letzte juristische Option offen: Ein Antrag auf Klageerzwingung. Anders, als der Name vermuten lässt, folgt auf diesen nicht zwingend eine Klage. Vielmehr überprüft ein Gericht die rechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Am Ende kann eine Verfahrenseröffnung oder eine erneute Einstellung stehen – letzteres ist wesentlich wahrscheinlicher.
Nina Fuchs macht es trotzdem. "Besser, als mir selbst vorzuwerfen, ich hätte etwas unversucht gelassen." Würde sie das auch anderen Betroffenen empfehlen? "Generell sage ich – wenn du die Kraft hast, mach's. Damit würde sich das Dunkelfeld verringern und mehr Bewusstsein geschaffen werden. Doch natürlich ist das einigen finanziell oder kräftemäßig nicht möglich." Auch Nina konnte den Antrag auf Klageerzwingung nur durch Crowdfunding finanzieren.
Engagement für Betroffene
Für die psychische Unterstützung gibt es seit 2017 einen neuen Mechanismus: ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiter, die Betroffene emotional – nicht inhaltlich – auf das Gerichtsverfahren vorbereiten. Diese Aufgabe ist auch Teil von Birgit Hartwigs Arbeit. "Wir sagen den Frauen: Wenn Sie anzeigen, begleite ich Sie auf dem ganzen Weg. Ich kann es aber auch verstehen, wenn Sie sich noch nicht bereit dazu fühlen. Die Entscheidung fällen Sie."
Hast du Ähnliches erlebt? Hier findest du Hilfe
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Tel.: 08000 116016) bietet rund um die Uhr direkte kostenfreie Hilfe in 15 verschiedenen Sprachen an. Möglich sind auch Online-Beratungen.
Die Telefonseelsorge von evangelischer und katholischer Kirche ist unter Tel.: 0800 1110111 kostenfrei zu erreichen.
Speziell für muslimische Frauen bietet das Muslimische SeelsorgeTelefon kostenfreie Hilfe unter Tel.: 030 443509821.
Die Hilfsorganisation Caritas bietet Online-Beratungen und direkte Hilfe vor Ort: In vielen Städten betreibt die Caritas Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst, wenn du persönliche Hilfe benötigst.
Opfer von Kriminalität und Gewalt können sich an den Weißen Ring wenden, der telefonisch und persönlich weiterhilft. Das bundesweite Opfer-Telefon ist aus jedem Ort Deutschlands ohne Vorwahl unter Tel.: 116006 zu erreichen.
Ninas Entscheidung ist seit Langem gefallen. Ob es jemals zum Prozess kommt, muss sie weiterhin abwarten. Eine Nachfrage von bento beim Oberlandesgericht München ergab, dass man in etwa fünf Wochen mit mehr Information rechnen könnte.
Währenddessen widmet sich Nina ihrem größten Zukunftsprojekt: ihrem eigenen Verein, den sie der Aufklärungs- und Präventionsarbeit rund um K.o.-Tropfen und anderen Themen sexualisierter Gewalt widmen will. Dafür hat sie sechs weitere Personen ins Boot geholt, fünf Frauen und einen Mann, der im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Jungen arbeitet. "Wir alle brennen für das Projekt, wir alle wollen die Gesellschaft verändern. Und ich glaube fest daran, dass wir das schaffen."
Der Name steht bereits fest: "KO - Kein Opfer."