Kannibalen-Prozess Verteidiger attackiert die Medien

Der "Kannibale von Rotenburg", Armin Meiwes, hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht auf Verlangen getötet. Er habe "sein Opfer einem Stück Vieh gleich geschlachtet". Der Verteidiger von Meiwes plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen - und kritisierte die Medien: Sein Mandant sei als Monster dargestellt worden.


Angeklagter Meiwes (mit Anwalt Ermel): "Zwanghaftes Verlangen nach Menschenfleisch"
DDP

Angeklagter Meiwes (mit Anwalt Ermel): "Zwanghaftes Verlangen nach Menschenfleisch"

Kassel - Staatsanwalt Marcus Köhler sagte in seinem knapp anderthalbstündigen Plädoyer vor dem Kasseler Landgericht, der Angeklagte habe vom Zerlegen und Ausweiden der Leiche ein Sex-Video gedreht, um sich später beim Anschauen selbst zu befriedigen. Unerheblich sei, dass das Opfer in die Tat eingewilligt hatte. Meiwes sei bewusst gewesen, dass der 43-jährige Computer-Experte aus Berlin an einer schweren Persönlichkeitsstörung gelitten habe und seine Urteilskraft eingeschränkt gewesen sei. Auch eine Tötung auf Verlangen liege nicht vor, da das Hauptmotiv für die Tat nicht der Todeswunsch des Opfers gewesen sei, sondern Meiwes' Bestreben, einen Menschen zu schlachten.

Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten, Harald Ermel in seinem Plädoyer: Meiwes sei kein Gewaltmensch, dem es um das Ausleben von Macht gegangen sei. Ermel gab aber zu, dass sein Mandant bei seiner Tat von "seinem zwanghaften Verlangen nach Menschenfleisch getrieben wurde". Ermel forderte eine "angemessene Strafe" für Armin Meiwes - der Anwalt plädierte auf Tötung auf Verlangen. Sollte das Gericht dieser Ansicht folgen, könnte der Angeklagte maximal zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt werden.

Ermel kritisierte auch die Berichterstattung in einigen Medien zu dem Fall. Sein Mandant sei vorverurteilt und teilweise als Monster und Irrer dargestellt worden. Dies hab ihn an einen "Stil wie im Dritten Reich" erinnert. Der Anwalt kündigte an, deshalb den Presserat einschalten zu wollen.

Staatsanwalt Köhler hatte Meiwes in seinem Plädoyer vorgeworfen, in seinem Opfer nur seinen Fetisch Männerfleisch und ein freiwilliges Schlachtopfer gesehen zu haben. Die Person habe ihn nicht interessiert, er habe es lediglich benutzt als "Spielzeug zur Befriedigung der eigenen Wünsche".

Das Opfer dagegen habe unter einem extremen Masochismus und Selbstvernichtungsphantasien gelitten, die er nicht mehr habe steuern können, so der Staatsanwalt. Meiwes habe dies ignoriert, um seinen eigenen Schlachtwunsch erfüllen zu können. "Mag sein Opfer noch so krank sein, was ihn interessiert, ist allein die formale Freiwilligkeit", betonte Köhler. Er stellte in seinem Plädoyer allerdings keine besondere Schwere der Schuld fest, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren verhindern würde.

Zu Prozess-Beginn hatte Armin Meiwes ein umfassendes Geständnis abgelegt, dabei jedoch betont, nicht aus sexuellen Motiven getötet zu haben. Einem sexualwissenschaftlichen und einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Angeklagte zwar an einer schweren seelischen Abartigkeit, er ist jedoch voll schuldfähig.



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