Katholische Missbrauchsstudie Vernichtetes Vertrauen

Kreuz auf dem Ökumenischen Kirchentag in München: Beidseitiger Vertrauensverlust
Foto: Peter Kneffel/ picture alliance / dpaHamburg - Manchmal kann auch Unrecht geschehen, wenn Recht angewendet wird: Offenbar sind in den vergangenen Monaten in verschiedenen Bistümern Geheimakten zu Missbrauchsfällen vernichtet worden. Das berichtet der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), Christian Pfeiffer.
Die Vernichtung von Akten habe nicht gegen die Vorschriften verstoßen: Eine kirchenrechtliche Regel legt fest, dass Unterlagen nur über einen gewissen Zeitraum archiviert werden dürfen. Faktisch aber steht die Vorschrift in klarem Widerspruch zu dem Forschungsvorhaben zur Aufklärung des Missbrauchs - und somit auch im Widerspruch zum Interesse der Opfer. Denn eine solche Vernichtung würde eine systematische Untersuchung der Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte beinahe unmöglich machen.
An diesem Mittwoch hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) seinen Vertrag mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) gekündigt. In dem Schreiben wird kein Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit genannt. Diesen haben die Verantwortlichen in verschiedenen Stellungnahmen und Interviews nachgeliefert.
Mangelndes Vertrauen "in die Person von Professor Dr. Pfeiffer"
VDD-Geschäftsführer Hans Langendörfer sagt, das Verhältnis zum Leiter des KFN, Christian Pfeiffer, sei zerrüttet. Der Beauftragte der Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs, Stephan Ackermann, sagte: "Ich bedauere, dass der jetzige Schritt unumgänglich wurde, der allein mit dem mangelnden Vertrauen in die Person von Professor Dr. Pfeiffer zusammenhängt."
Pfeiffer wiederum wirft einigen der Bischöfe, die einst einstimmig für eine Aufarbeitung durch das KFN gestimmt hatten, unangemessene "Zensur- und Kontrollwünsche" vor. Außerdem, sagt Pfeiffer, seien in einigen Bistümern Akten vernichtet worden. Dieser Vorwurf wird von Kircheninsidern bekräftigt.
Die Deutsche Bischofskonferenz sagt, sie habe keine Kenntnis von solchen Vernichtungen. Sekretär Hans Langendörfer sagte: "Es gibt keinerlei Hinweise für Aktenvernichtungen im kirchlichen Bereich."
Pfeiffers sagt, seine schriftliche Anfrage an die Bischöfe, ob Akten belasteter Priester systematisch vernichtet worden seien, sei nicht beantwortet worden. Die Bischofskonferenz sagt, der Institutsleiter habe mehr als einmal eine mündliche Antwort erhalten. "Er hat zudem eine schriftliche Antwort unseres Anwalts erhalten", sagt Matthias Kopp, Sprecher der Bischofskonferenz.
Die Akteneinsicht war die Grundlage der vertraglich vereinbarten Untersuchung, die von August 2011 bis August 2014 dauern und alle 27 Diözesen umfassen sollte. Mitarbeiter der Bistümer und je ein externer Jurist sollten die Unterlagen in Räumen der Kirche auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen. In einem zweiten Schritt sollten die Verdachtsakten ausgewertet werden.
Neun Bistümer erklärten sich bereit, die Akten bis in das Jahr 1945 zurückzuverfolgen. In allen anderen sollten die Fälle der Jahre 2000 bis 2010 analysiert werden, sowie alle Akten betroffener Geistlicher, die nicht vor dem 1. Januar 2000 verstorben sind. Somit wären zahlreiche Täter erfasst worden, die in den sechziger bis späten achtziger Jahren Kinder und Jugendliche missbrauchten.
Vorschrift im Kirchenrecht
Doch es gibt eine kirchenrechtliche Vorschrift, die der Analyse der Akten zuwiderläuft: Canon 489 §2 Codex Iuris Canonici. Sie regelt die Aufbewahrung vertraulicher Dokumente in einem Geheimarchiv. Dort heißt es: "Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren."
In der Praxis ist diese Vorschrift in den vergangenen Jahrzehnten oft ignoriert worden, Akten wurden aufbewahrt, heißt es aus Kirchenkreisen. Doch nach dem Beginn der Untersuchung durch Pfeiffer soll es in verschiedenen Bistümern Aktenvernichtungen gegeben haben - was die Bischofskonferenz bestreitet.
Zwar wird bei der Vernichtung einer solchen Akte eine Art Kurzzusammenfassung angefertigt, die Grunddaten des Falles, Namen von Tätern und Opfern, eine Chronologie der Geschehnisse sowie einen Verweis auf die ergriffenen Maßnahmen enthält.
Doch für eine Aufarbeitung fehlen in der Zusammenfassung die entscheidenden Details: Gesprächsprotokolle, Untersuchungsberichte, genaue Tatbestände. Es fehlen die nötigen Informationen, um zu prüfen, wie genau mit einem Fall verfahren worden ist - und ob es möglicherweise eine Vertuschung der Geschehnisse gab. Genau das sollte ein Ziel der Untersuchung durch das KFN sein: zu klären, wie sich die Kirche gegenüber Tätern und Opfern verhalten hat.
Das Vertrauen ist verspielt: vor allem auf Seiten der Opfer
Nach Meinung von Kirchenrechtlern war der zwischen KFN und VDD geschlossene Vertrag für die Bistümer bindend - und hätte die interne Vorschrift außer Kraft gesetzt. Doch unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung zeigt sich allein durch diese Unklarheit, mit welchen Problemen die Kirche bei der Aufarbeitung zu kämpfen hat.
Während viele Bischöfe den Wunsch haben, den Missbrauch aufzuklären, wächst die Gruppe konservativer Hardliner, die vor allem bemüht ist, Schaden von der Kirche fern zu halten. Sie sehen nicht das Bemühen um Transparenz - sondern vielmehr die Gefahr, das Ansehen der Kirche durch die Wahrheit zu beschmutzen. Der Gegensatz von Vertrag und kirchenrechtlicher Vorschrift symbolisiert das Problem einer Kirche, die sich zu Transparenz verpflichtet und doch in ihren Strukturen verfangen ist. Der es schwerfällt, Kontrolle abzugeben - doch nur diese Kontrollabgabe und das Durchbrechen der alten Strukturen könnten dazu führen, dass das verlorengegangene Vertrauen wieder hergestellt wird.
Pfeiffer sagt, die einzelnen Diözesen seien sich uneins gewesen, wie verfahren werden sollte. Vor allem die Vertreter des Bistums München Freising seien kritisch gewesen, hätten mehrfach Nachbesserungen des Vertrags angemahnt. Die Bischofskonferenz sagt, es habe innerhalb des VDD keine Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Vertrags gegeben.
Der Bruch zwischen KFN und VDD hat sich lange abgezeichnet. Immer wieder gab es Gespräche, um den ersten Vertrag aus dem Juli 2011 nachzubessern. Doch man konnte sich nicht auf einheitliche Formulierungen und Ansätze zum Datenschutz einigen. Vor allem ging es um die Nutzungsrechte an den erhobenen Daten und die Veröffentlichung und Kommentierung der Untersuchungsergebnisse.
Nun ist das Vertrauen auf Seiten der Kirche und bei Pfeiffer zerstört. Während beide Partner derzeit vor allem um sich selbst kreisen, ist die Enttäuschung bei einer anderen Gruppe besonders groß - und besonders eklatant: Viele Opfer hatten große Hoffnung in die Studie und die einhergehende Aufarbeitung gesetzt. Ihr Vertrauensverlust dürfte am schwersten wiegen.