Vergewaltigungen Katholischer Krankenhausverband überdenkt Position zur "Pille danach"

Zwei katholische Kliniken stehen in der Kritik, weil sie ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abwiesen. Nun will der Katholische Krankenhausverband Deutschlands seine Position zur "Pille danach" überdenken. Es gehe um die Frage, ob man auch die Rechte der Frau ernst nehme, heißt es von dem Verband.

Düsseldorf - Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands will nach der Abweisung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau durch katholische Kliniken in Köln neu über die "Pille danach" nachdenken. Es gehe um die Frage, ob man das Opfer alleinlasse und einer vergewaltigten Frau sage, sie müsse das Kind austragen - oder ob man auch die Rechte der Frau ernst nehme, sagte der Geschäftsführer des Verbands, Thomas Vortkamp, in der WDR-Sendung "Westpol". "Und das sind Punkte, die wir mit den Bischöfen jetzt auch besprechen müssen", sagte Vortkamp.

Nach dem Vorfall hatte der Verband in einem Argumentationspapier beteuert, Frauen, die vergewaltigt wurden, bekämen "jede Unterstützung", medizinisch wie psychologisch. Gleichzeitig machte er jedoch klar, dass kein katholisches Krankenhaus die "Pille danach" verabreichen dürfe.

Zwei katholische Krankenhäuser in Köln hatten sich geweigert, eine junge Frau, die wahrscheinlich vergewaltigt worden war, zu untersuchen und Spuren des Verbrechens zu sichern. Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hatte sich für die Abweisung entschuldigt, zugleich aber betont, dass die Kirche die klare Position des absoluten Lebensschutzes vertrete. Er sei sich bewusst, dass das wie in dem Fall der jungen Frau zu "unerträglichen Entscheidungssituationen" führen könne.

Am Montag präzisierte Vortkamp seine Position. Er halte es für legitim, Frauen die "Pille danach" im Einzelfall zu geben. Das heiße aber nicht, dass nun für die katholischen Krankenhäuser eine neue generelle Richtlinie eingeführt werde. Die Häuser sollten aus der Situation heraus entscheiden dürfen, stets vor dem Hintergrund, ob das Opfer zum Beispiel nach einer Vergewaltigung psychische oder physische Schäden erleiden könne.

ulz/dpa
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