Schleswig-Holstein Kieler Staatsanwalt stellt Verfahren nach tödlichem Coronaausbruch ein

Nach einem Coronaausbruch im Januar 2021 mit fünf Toten in einem Pflegeheim im schleswig-holsteinischen Boostedt, der möglicherweise auf mangelhafte Schutzmasken zurückging, hat die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren mit einer überraschenden Begründung eingestellt.
In einem Schreiben der Behörde heißt es, das Bundesgesundheitsministerium habe mitgeteilt, die Masken hätten »die Prüfkriterien des Corona-Kabinetts der Bundesregierung eingehalten«. Damit könne »Verantwortlichen des Importeurs kein vorwerfbares Verhalten nachgewiesen werden«.
Die entlastende Erklärung des Ministeriums wirft allerdings Fragen auf, weil es sich bei den Masken um das »Model No: ZX – 168« handelte, vor dem das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein im Februar 2021 gewarnt hatte. Ende 2021 hatte Deutschland sogar eine europaweite Warnmeldung veranlasst; der Verkauf in der EU wurde untersagt.
Die Warnmeldung war für die Entscheidung in Kiel jedoch nicht erheblich, weil es in dem Verfahren nicht um die tatsächliche Qualität der Masken ging, sondern nur darum, ob der Importeur den Mangel bei der Einfuhr kannte und somit gegen das damalige Medizinproduktegesetz verstoßen haben könnte. Ein eigenes Qualitätsgutachten gab die Staatsanwaltschaft nicht in Auftrag.