kurz & krass Frau verklagt Freundin wegen kaputter Toilettenschüssel
Die jahrzehntelange Freundschaft zweier Frauen wurde vor dem Amtsgericht Hannover auf eine harte Probe gestellt: Die eine hatte die andere wegen einer zerbrochenen Toilettenschüssel angezeigt. Vor Gericht wollte sie nun Schadensersatz einklagen.
Der Hintergrund: Im November 2012 stürzte die beklagte, etwa hundert Kilogramm schwere Frau im Bad ihrer Freundin. Dabei riss sie die Toilette aus der Wand. Die Haftpflichtversicherung der Gestürzten kam jedoch nur für die Hälfte des Schadens in Höhe von 479,40 Euro auf.
Nicht genug für eine zersprungene Schüssel, fand die Klägerin und wollte nun den Rest erstreiten. Ohne Erfolg: Laut Gericht zog sie die Klage zurück. Der Richter habe in der 45-minütigen Verhandlung deutlich gemacht, dass die Frau kaum eine Chance habe, ihrer Freundin Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen, sagte ein Gerichtssprecher. "Die beiden sind seit 33 Jahren befreundet."
Die Kontrahentinnen beteuerten, dass sie diese Freundschaft gerne fortführen würden. Dem Sprecher zufolge trennten sich die beiden jedoch nicht gerade freundschaftlich. "Beide sind nicht in bester Laune auseinandergegangen."