Lebenslange Haft Mann ließ Angebetete in den Tod springen

Zunächst hatten die Ermittler ein Attentat auf Fallschirmspringer Jürgen Möllemann vermutet, doch bald waren sie überzeugt, dass verschmähte Liebe dahinter steckte. Ein 33-Jähriger ließ seinen Schwarm mit dem Fallschirm in den Tod springen - und muss dafür jetzt lebenslang ins Gefängnis.

Münster -

Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichtes sah es als erwiesen an, dass der Dürener im Mai vergangenen Jahres die 31 Jahre alte Krankenschwester aus verschmähter Liebe mit einem manipulierten Fallschirm in den Tod geschickt hatte. Die Frau war in der Nähe ihrer Heimatstadt Münster aus 3000 Metern Höhe in die Tiefe gestürzt. Der Angeklagte nahm das Urteil mit versteinerter Miene und äußerlich unbewegt entgegen.

Der bisher in der Geschichte des deutschen Fallschirm-Sports einmalige Vorfall hatte zu tumultartigen Szenen auf den völlig überfüllten Zuschauerrängen des Gerichtssaals geführt. Die Ermittlungen hatten zunächst auch in politische Kreise geführt: Zu Beginn der Untersuchungen war ein Anschlag auf den Präsidenten des Münsteraner Fallschirm-Sportvereines, den nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann, nicht ausgeschlossen worden. Doch schnell kamen die Ermittler dem 33-Jährigen auf die Spur.

Nach zehn Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als 30 Zeugen versuchten die Verteidiger am Montag nochmals, alle Register zu ziehen. Auf der Grundlage eines Beweisantrags sollte ein Sachverständiger aus den USA eingeflogen werden, um die Unfalltheorie zu stützen. Das Gericht lehnte dies jedoch genauso ab wie die Vernehmung eines weiteren Zeugens.

Der Angeklagte warf in seinem "letzten Wort" dem Gericht und den Ermittlungsbehörden einseitige Vorgehensweise vor. "Ich habe den Fallschirm nicht manipuliert, ich hatte gar keinen Grund dazu", sagte er. Zuvor hatte er an neun Verhandlungstagen jede Stellungnahme zu den Vorwürfen verweigert und eisern geschwiegen. Die Verteidigung, die Freispruch beantragt hatte, kündigte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof an.

Das Landgericht war mit seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Angeklagte hatte der Urteilsbegründung zufolge Hassgefühle gegen sein Opfer entwickelt. Er hatte nach langem Werben um die Gunst der Frau erkannt, dass sie seine Gefühle nicht erwiderte.

"Sie empfand ihn als lästig und widerwärtig", sagte der Vorsitzende Richter Martin Tinkl. "In dieser Gefühlslage aus Wut, Enttäuschung und Demütigung, beschloss er, dass sie abstürzen soll." Daraufhin habe der Mann die Leinen des Hauptfallschirms verdreht und zwei Sicherungssysteme am Reserveschirm außer Kraft gesetzt. "Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme war kein anderes Urteil zu erwarten", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer.

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