Urteil in der Schweiz Boris Becker muss Millionenbetrag nicht zurückzahlen - vorerst

Boris Becker (im Juni in Hamburg)
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaEin Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken, umgerechnet etwa 8,8 Millionen Euro, die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz per Klage zurückforderte.
"Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist", teilte das Obergericht im Kanton Zug mit . Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über das Urteil berichtet, das bereits am 28. November gefallen war.
Im Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugung der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung mit Becker nachgewiesen habe, teilte das Obergericht mit. Insofern sei die Rückzahlung damals nicht fällig gewesen.
Unstrittig war dem Urteil zufolge, dass Cleven Becker mehrere Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief.
Beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgericht ziehen.
Becker zeigte sich erleichtert: "Ich gehe davon aus, dass diese leidige Angelegenheit mit dem neusten Entscheid endlich abgeschlossen ist", sagte er laut einer Mitteilung seiner Anwälte. Auch Beckers Schweizer Anwalt Jascha Schneider-Marfels ist demnach zufrieden: "Der Entscheid ist hieb- und stichfest begründet und wird auch vor dem Bundesgericht standhalten."
Becker hat seit einiger Zeit erhebliche finanziellen Probleme. In London strengte eine Bank ein Insolvenzverfahren an, das zuletzt am Montag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.
Im Video: Gefallener Held - Boris Beckers Biografie (SPIEGEL TV von 2013)