Nach Festnahme in Österreich Ernst August wieder auf freiem Fuß

Ernst August von Hannover wurde nach einem Wutanfall in Österreich festgenommen und kam in die Justizanstalt Wels. Nun ist er unter Auflagen entlassen worden.
Ernst August Prinz von Hannover auf dem Oktoberfest im Jahr 2014

Ernst August Prinz von Hannover auf dem Oktoberfest im Jahr 2014

Foto: Tobias Hase / DPA

Ernst August von Hannover ist nach seiner Festnahme wieder auf freiem Fuß. Der 66-Jährige hat die Justizanstalt Wels am Nachmittag verlassen.

Er sei unter Auflagen entlassen worden, teilte die Polizei in Wels mit. So sei er angewiesen worden, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern herzustellen und sich vom mutmaßlichen Tatort fernzuhalten.

Ernst August war laut Staatsanwaltschaft am Montag in Österreich, wo er ein Anwesen besitzt, festgenommen worden. Ihm werden Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, in den vergangenen Wochen bei drei Vorfällen eine Beamtin bedroht, einen Beamten leicht verletzt und ein Ehepaar unter Drohungen zum Verlassen eines Gebäudes aufgefordert zu haben.

Das Haus Hannover wollte keine Stellungnahme abgeben. Auch die Anwaltskanzlei des Welfenprinzen wollte sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern.

"Es ist ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden"

Sprecher der Staatsanwaltschaft

Da es bereits der dritte Vorfall innerhalb weniger Wochen gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft eine Festnahme beantragt, sagte der Behördensprecher. Bereits am 15. Juli habe Ernst August von Hannover sich einem polizeilichen Einschreiten widersetzt. Bei dem Einsatz sei ein Polizist leicht verletzt worden. Außerdem seien dem 66-Jährigen die Waffen, die er aus Gründen der Jagd besitze, abgenommen worden. "Es ist ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden", sagte der Sprecher.

Am 20. Juli soll Ernst August von Hannover mit einem Taxi auf dem Weg zu einer Polizeiwache gewesen sein. Er habe einen Baseballschläger mit sich geführt, so die Staatsanwaltschaft. Zuvor sei ihm auf der Straße eine Polizeibeamtin begegnet, die er verbal bedroht habe. Dem Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. drohen im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung laut Staatsanwaltschaft bis zu drei Jahre Haft. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Ernst August gehört zum Fürstengeschlecht der Welfen. Im vergangenen Jahr geriet die Familie von Ernst August von Hannover in die Schlagzeilen, weil Ernst August junior das Welfenschloss Marienburg für einen Euro an eine niedersächsische Stiftung verkaufen wollte - gegen den Willen seines Vaters. Ernst August junior hatte auf die hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft des Schlosses unter der Regie der Welfen angehäuft habe, aufmerksam gemacht.

Die Marienburg ist die alte Sommerresidenz des Fürstenhauses der Welfen. Das zwischen 1858 und 1867 im neugotischen Stil errichtete Schloss liegt etwa 20 Kilometer südlich von Hannover und ist samt Einrichtung in nahezu authentischer Form erhalten. Es dient heute als Ausflugsziel.

Der zwischen der Landesregierung und Ernst August junior ausgehandelte Verkauf der Immobilie an die Stiftung ist politisch umstritten. Das Schloss ist baufällig. Es soll für insgesamt 27 Millionen Euro mit Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen saniert werden. Niedersachsen hatte den Verkauf gestoppt. Die Welfen sollen zuerst ihren Familienstreit lösen.

sen/dpa

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren