Adieu Frankreich George Clooney muss wohl auf Anwesen in der Provence verzichten

Es hätte so schön sein können: ein Landhaus, Weinberge, ein Teich und ein Schwimmbad – 160 Hektar feinste Provence. Doch nun scheint ein Immobiliendeal von George Clooney zu platzen.
George Clooney (2019): Ist der Traum von der Provence aus?

George Clooney (2019): Ist der Traum von der Provence aus?

Foto: David M. Benett / Getty Images for Channel 4 Television

Vor ein paar Tagen meldeten zahlreiche Medien, George Clooney habe ein Anwesen in der Provence gekauft. Nach Angaben der Regionalzeitung »Var-Matin« hatte der Schauspieler bereits den Kaufvertrag unterschrieben.

Doch nun kommt die große Enttäuschung: Das Landhaus im südfranzösischen Brignoles samt Weinbergen, Schwimmbad und Teich soll schon verkauft worden sein. An einen anderen Interessenten. Das erklärte der Anwalt des glücklichen Käufers laut Nachrichtenagentur AFP am Montagabend.

Dessen Mandant hat demnach sechs Millionen Euro für die von Clooney gewünschte Immobilie bezahlt. Bei dem Streit geht es um die 160 Hektar große Domaine du Canadel. Die Stadtverwaltung von Brignoles hatte vergangenen Donnerstag pünktlich zu Clooneys 60. Geburtstag mitgeteilt, der Hollywoodstar wolle das Anwesen erwerben.

Interessent zog vor Gericht

Bei den bisherigen Besitzern der Domaine du Canadel handelt es sich um ein älteres australisches Ehepaar, das in Monaco lebt. Es hatte das Anwesen schon vor einigen Jahren zum Kauf angeboten. Clooneys Immobilienrivale hatte sich nach Angaben des Anwalts bereits im August mit den Eigentümern auf den Erwerb verständigt. Später hätten diese aber 6,2 Millionen Euro verlangt – 200.000 Euro mehr als vereinbart – und den Verkauf dann abgesagt.

Dagegen zog der erste Interessent vor Gericht. Solange dieser Streit nicht geklärt sei, gebe es »Unsicherheit über die Immobilie«, sagte Anwalt Guy Azzari. Nach seinen Angaben könnte das Verfahren ein bis vier Jahre lang dauern.

kha/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten