Urteil in Korea Altbundeskanzler Schröder muss Ex-Mann seiner Ehefrau Entschädigung zahlen

Gerhard Schröder und Soyeon Schröder-Kim
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Ein Familiengericht in der südkoreanischen Stadt Seoul hat in einem Verfahren entschieden, in dem es auch um den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder ging: Laut dem Urteil muss Schröder dem Ex-Mann seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim eine Entschädigung zahlen. Das berichtete die Zeitung »Korean Times« unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Yonhap. Das Urteil sei bereits am vergangenen Donnerstag gefallen.
Schröder muss demnach 30 Millionen Won zahlen, das sind umgerechnet rund 22.100 Euro. Der Kläger, der namentlich nicht genannt wird, hatte dem Altbundeskanzler vorgeworfen, für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich zu sein: Schröder habe eine Affäre mit Kim begonnen, als diese noch mit ihm verheiratet gewesen sei.
Außerdem hätten er und Soyeon Kim sich im November 2017 unter der Voraussetzung scheiden lassen, dass sie ihre Affäre mit Schröder beende, führte der Mann an. Schröder und Soyeon Schröder-Kim hatten im Mai 2018 geheiratet. Für Schröder ist es die fünfte Ehe.
Die Klage reichte der Mann 2018 ein, er wollte ursprünglich 100 Millionen Won erhalten, wie die Zeitung berichtet. Schröder-Kim hatte die Darstellung ihres Ex-Mannes zurückgewiesen: Ihre frühere Ehe sei bereits zerrüttet gewesen, und Gerhard Schröder habe daran keinen Anteil gehabt.
Außereheliche Affären waren im konservativen Südkorea bis ins Jahr 2015 strafbar, Seitensprünge konnten mit Haftstrafen geahndet werden. Auch heute noch sind sie Anlass für Zivilklagen.