Anmerkung der Redaktion: Inzwischen gibt es in dem Fall neue Stellungnahmen, denen zufolge kein zeitlicher Zusammenhang besteht zwischen der Abfrage von Jan Böhmermanns Daten an einem Berliner Polizeicomputer und einem Drohschreiben, in dem laut "Frankfurter Rundschau" seine Anschrift genannt werden soll. Die Berliner Polizei teilte außerdem mit, die Abfrage habe einen "dienstlichen Grund" gehabt. Wir haben diese Meldung daher überarbeitet. Mehr zu den neuen Entwicklungen lesen Sie hier .
Der "NSU 2.0" hat der "Frankfurter Rundschau" ("FR") zufolge in einer Drohmail Daten eines weiteren prominenten Opfers veröffentlicht: In dem Schreiben taucht laut dem Zeitungsbericht die Privatadresse von Moderator und Comedian Jan Böhmermann auf. Wie es ursprünglich in dem Bericht hieß, soll die Mail im August 2020 verschickt worden sein, nachdem Böhmermanns Daten wenige Tage zuvor von einem Berliner Polizeicomputer abgerufen worden waren.
Laut der Berliner Polizei hatte die Datenabfrage jedoch einen dienstlichen Grund und geschah bereits im Juli 2019.
Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte laut "Frankfurter Rundschau" am Donnerstag im Innenausschuss des hessischen Landtags mitgeteilt, dass persönliche Daten Böhmermanns am 25. Juli 2020 auf einem Polizeirechner in Berlin abgerufen worden seien. Auf die Frage, ob die Daten in einem Drohschreiben gegen den Moderator aufgetaucht seien, habe die Ministerin keine Angaben gemacht.
Der "FR" liegt eigenen Angaben zufolge eine Mail vom 1. August 2020 vor, in der Böhmermanns Adresse genannt werde. Die Mail sei an andere Empfänger adressiert gewesen. Ihrem Sprecher zufolge sprach Hörmann in der Sitzung allerdings von einer Abfrage am 25. Juli 2019.
Todesdrohungen und Nazifloskeln
Zuletzt wurde die Staatsanwaltschaft Frankfurt über mehr als ein Dutzend neuer Schreiben des "NSU 2.0" informiert. Eine der Betroffenen ist die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz. Ihr Fall sorgte kürzlich erneut für Aufsehen, da die Drohschreiber nach einem Umzug der Juristin erneut ihre Adresse in Erfahrung bringen konnten.
Basay-Yildiz hatte bereits im Jahr 2018 eine Drohbotschaft des "NSU 2.0" erhalten. Ihre persönlichen Daten waren zuvor auf einem Polizeirevier in Frankfurt am Main abgefragt worden. Nach ihrem Umzug hätten die Ermittler jedoch keine entsprechenden Datenabfragen aus hessischen Polizeicomputern mehr erstellen können, heißt es aus Ermittlerkreisen.