Umstrittene Liedzeilen Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang ein

Die Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Liedzeilen der Rapper Kollegah und Farid Bang geprüft. Ergebnis: vulgär und menschenverachtend, aber nicht strafbar.
Die Rapper Kollegah (l) und Farid Bang

Die Rapper Kollegah (l) und Farid Bang

Foto: Jörg Carstensen/ dpa

Die umstrittenen Textzeilen der Gangsta-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung. Weil sie aber damit dem Genre Gangsta-Rap gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn es gelte die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.

Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte zu einem Eklat und schließlich zur Abschaffung des Preises geführt. Etliche Musiker hatten ihre Echo-Preise aus Protest zurückgegeben.

Geschmacklos, aber keine Leugnung des Holocausts

Die viel kritisierte Zeile "Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen" sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.

Gleiches gelte für die Zeile "Mache mal wieder 'nen Holocaust". Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des "Gangsta-Rap" sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.

Auch die Passage "Ey, ich komm' in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz", die vom 2009 erschienenen Album "Jung, brutal, gutaussehend" stammt, sei nicht zu beanstanden.

Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener überprüft. Auch hier gibt es kein weiteres Verfahren.

Kollegah und Farid Bang hatten kürzlich die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht. "Für die Auschwitz-Überlebenden ist der Besuch der Rapper eine Genugtuung und auch eine Geste an ihre jungen Fans, dass Hass, Menschenverachtung und Antisemitismus in keiner Kunst einen Platz haben sollten", sagte der Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, nachdem er die Rapper begleitet hatte.

hej/dpa
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