Haftbefehl gegen Sänger aufgehoben Michael Wendler kündigt Rückkehr nach Deutschland an

Weil er nicht vor Gericht erschien, wurde gegen Schlagersänger Michael Wendler ein Haftbefehl verhängt. Nun kann er wieder unbehelligt in seine Heimat reisen. Der Prozess gegen ihn geht unterdessen weiter.
Michael Wendler (Archivbild): »Ja – ich komme zurück nach Deutschland!«

Michael Wendler (Archivbild): »Ja – ich komme zurück nach Deutschland!«

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Rolf Vennenbernd / picture alliance/ dpa

Gegen den umstrittenen Schlagersänger Michael Wendler liegt kein Haftbefehl mehr vor. Dieser sei bereits am 22. September aufgehoben worden, nachdem der Anwalt des 49-Jährigen eine Beschwerde gegen den sogenannten Sitzungshaftbefehl eingelegt hatte, sagte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg.

Wendler war im Juli nicht als Angeklagter in einem Prozess vor dem Amtsgericht in Dinslaken erschienen, weshalb er mit dem Haftbefehl zur Verhandlung gebracht werden sollte. Laut Angaben des Sprechers sah das Landgericht diesen »nicht als verhältnismäßig« an, weil der Sänger durch seinen Rechtsanwalt vor Ort vertreten wurde. Für die Aufklärung sei es daher nicht notwendig gewesen, dass Wendler selbst vor Gericht erscheine.

Der Prozess gegen Wendler laufe jedoch weiter, sagte der Sprecher. Mit dem Haftbefehl hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit gehabt, Wendler in Haft nehmen zu können. Ob dieser aber in den USA, wo er aktuell lebt, überhaupt vollstreckt würde, war unklar.

Wendler will nach Deutschland kommen

Der »Bild«  sagte Wendler, dass er jetzt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte: »Ja – ich komme zurück nach Deutschland! Nicht mit Wohnort, der bleibt die USA«, kündigte er an. Er wolle weiter Musik machen: »Ich bin mir sehr sicher, dass es im kommenden Jahr 2022 allen Grund zur Hoffnung gibt, wieder vollumfänglich musikalisch arbeiten zu können.« Konkrete Pläne für eine Reise nach Deutschland nannte er nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schlagersänger vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Ihm sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In derselben Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke »Michael Wendler« übertragen worden sein.

Wendler hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung »grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung« in der Coronakrise vorgeworfen hatte. Zudem beschuldigte er Fernsehsender – darunter seinen damaligen Haussender RTL –, »gleichgeschaltet« zu sein. RTL distanzierte sich damals und nannte Wendler einen »Verschwörungstheoretiker«.

ptz/dpa
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