Hildesheim - Ernst August Prinz von Hannover hatte nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eine Wiederaufnahme des Verfahrens angestrengt.
Dem Landgericht Hildesheim zufolge ließ die Prinzessin nun mitteilen, dass sie zu ihrem Vernehmungstermin am 19. Mai nicht erscheinen werde. Die zuständige Strafkammer habe den Termin daraufhin aufgehoben, hieß es. Laut Angaben des Gerichtes begründete Prinzessin Caroline ihre Absage damit, dass die Medien vorab über den Termin ihrer Vernehmung informiert wurden.
In dem nicht-öffentlichen Wiederaufnahmeverfahren sollen am 19. und 20. Mai nun fünf andere Zeugen des Handgemenges auf einer kenianischen Ferieninsel gehört werden, für das Ernst August zu 445.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.
Anschließend werde die Strafkammer entscheiden, wie weiter verfahren werden solle, teilte das Gericht mit. In dem Wiederaufnahmeverfahren wird geklärt, ob das Urteil gegen Ernst August aufgehoben und ein neuer Prozess gegen den Prinzen geführt werden muss.
Ernst August Prinz von Hannover ist ein Urenkel des deutschen Kaisers Wilhelm II. Seit dem 23. Januar 1999 ist er mit Prinzessin Caroline von Monaco aus dem Hause Grimaldi verheiratet. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, die 1999 geborene Alexandra Charlotte.