

Hildesheim - Bei einer Auseinandersetzung in Kenia schlug Ernst August Prinz von Hannover dem Hotelier Josef Brunlehner ins Gesicht. Für die einfache Körperverletzung muss der Welfenprinz nun 200.000 Euro Strafe zahlen, urteilte das Landgericht Hildesheim.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ehemann der monegassischen Prinzessin Caroline Anfang 2000 dem deutschen Gastronom nach einer Auseinandersetzung in Kenia mehrere Schläge versetzt hatte. Mit dem Urteil gilt Ernst August, der der Urteilsverkündung fernblieb, nicht als vorbestraft.
Der Chef des Welfenhauses hatte den neuen Prozess durchgesetzt, nachdem ihn das Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt hatte. Nach 26 Prozesstagen kann der Adlige nun aufatmen, kommt er doch mit einer deutlich niedrigeren Strafe davon.
Ernst August hatte vor Gericht gestanden, Brunlehner im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Der Geschädigte berichtete dagegen von Faustschlägen und erheblichen Verletzungen.
In dem neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim bestätigten mehrere Zeugen, darunter Prinzessin Caroline, die Version des Prinzen, wonach er dem Hotelier nur zwei Ohrfeigen versetzt hatte. Dieser Darstellung folgte schließlich auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro wegen einfacher Körperverletzung gefordert.
"Nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal"
Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 vollständig aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er Brunlehner mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, sagte der Richter.
Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren.
Scharf rügte der Richter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht selbst die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?" Das Fazit von Schlüter zum Verfahrensausgang: "Es gibt keinen richtigen Sieger."
Verteidigung geht in Revision
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hat die Verteidigung von Ernst August Revision angekündigt. Das Gericht habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte der Anwalt des Welfenprinzen, Hans Wolfgang Euler, am Dienstag.
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Bei einer Auseinandersetzung in Kenia schlug Ernst August Prinz von Hannover dem Hotelier Josef Brunlehner ins Gesicht. Für die einfache Körperverletzung muss der Welfenprinz nun 200.000 Euro Strafe zahlen, urteilte das Landgericht Hildesheim.
Das Gericht sprach Ernst August der einfachen Körperverletzung für schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass der Ehemann der monegassischen Prinzessin...
...Caroline Anfang 2000 dem deutschen Gastronom nach einer Auseinandersetzung in Kenia mehrere Schläge versetzt hatte.
Während der angeklagte Prinz Ernst August von "Ohrfeigen" sprach, berichtete der Geschädigte Josef Brunlehner von Faustschlägen ins Gesicht und erheblichen Verletzungen.
Im neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim bestätigten mehrere Zeugen und Prinzessin Caroline die Version des Prinzen, wonach er dem Hotelier nur zwei Ohrfeigen versetzt hatte.
Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover sind seit 1999 miteinander verheiratet und haben eine Tochter, die zehnjährige Alexandra Charlotte.
Der Prinz war in der Vergangenheit immer wieder wegen öffentlicher Auseinandersetzungen in die Schlagzeilen geraten.