Urteil Pumuckl darf heiraten
München - Die Kammer gab heute in dem Urheberrechtsprozess der Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson Recht. Sie hatte Anfang März 2007 zu einem Kindermalwettbewerb in Landshut aufgerufen, bei dem eine Freundin für den Kobold gefunden werden sollte. Der Gewinner sollte zudem an einer privaten Hochzeit Pumuckls in Johnsons Atelier teilnehmen dürfen. Die Pumuckl-Autorin Ellis Kaut sah darin ihr Urheberpersönlichkeitsrecht an der literarischen Figur verletzt und klagte.
"Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin damals ihre rechtlichen Schritte. Pumuckl heiraten zu lassen, widerspreche seinem literarischen Charakter. Es komme für sie nicht in Frage, Pumuckl eine "überflüssige und dramaturgisch nur störende" Pumuckline zur Seite zu geben.
Das Gericht war anderer Ansicht.
jdl/ddp