Fotostrecke

Royaler Happen: Stück der britischen Hochzeitstorte wird versteigert

Foto: LEON NEAL/ AFP

Alter Kuchen Hochzeitstortenstück von William und Kate wird versteigert

Dreieinhalb Jahre nach der Trauung von Prinz William und Kate Middleton wird ein Stück ihrer Hochzeitstorte versteigert. Das kulinarische Souvenir soll mindestens 1600 Euro einbringen.

Los Angeles - Es ist lange her, dass dieses Tortenstück lecker war: Dreieinhalb Jahre nach der Hochzeit von Prinz William und Kate Middleton versteigert das Auktionshaus Julien's Auction ein Stück Kuchen von ihrer Hochzeitstorte, das einer der 650 Gäste für den Heimweg eingepackt bekommen hatte.

Bei der damals achtstöckigen Torte, die von Fiona Cairns entworfen worden war, handelte es sich um einen sogenannten Fruit Cake, der mit Creme und weißem Zuckerguss bedeckt war. Mit dem deutschen Stollen vergleichbar, enthalten diese Kuchenarten viele Trockenfrüchte, in diesem Fall wurde zudem Brandy verwendet. Dadurch ist der Kuchen angeblich lange haltbar - dreieinhalb Jahre dürfte aber auch er nicht unbeschadet überstanden haben.

Die Versteigerung von alten, royalen Kuchenstücken hat schon beinahe Tradition: 2012 wurde ein gut 30 Jahre altes Tortenstück von der Hochzeit von Prinz Charles und Prinzessin Diana versteigert. Im Paket enthalten waren außerdem Stücke der Hochzeitstorten von Prinz Andrew und Sarah Ferguson (1986) und von Prinzessin Anne und Mark Phillips (1973). Auch von Williams und Kates Früchtekuchen wurden schon 2012 zwei Stücke versteigert. Mehr als 2000 Euro wurden damals geboten.

Auch die Veranstalter der aktuellen Auktion geben sich wenig bescheiden: Sie erhoffen sich mindestens 2000 Dollar (1600 Euro) für den Kuchen. Verpackt ist das gute Stück in weißes Papier und eine weiße, dekorierte Blechbox. In goldfarbenen Lettern steht darauf das Datum der Hochzeit, 29. April 2011, und der Schriftzug "William & Catherine". Zum Kuchenpaket gibt es außerdem noch eine Blanko-Einladung zur Trauung des Paares in der Westminster Abbey.

vet/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten