Zu viel Einblick in die Wohnung Besitzer von Luxusapartments gewinnen gegen Tate Modern

Wer wohnt denn da? Blick von der Tate Modern auf verglaste Luxuswohnungen
Foto: Hannah McKay / REUTERSIn ihrem Kampf um mehr Privatsphäre haben Bewohner von verglasten Wohnungen gegenüber der Londoner Tate Modern einen Rechtsstreit gegen das Kunstmuseum gewonnen. Die Bewohner der Luxuswohnungen am Londoner Themse-Ufer hatten laut Medienberichten bereits vor mehreren Jahren rechtliche Schritte eingeleitet, weil nach ihren Angaben »Hunderttausende Besucher« der Tate Modern von der Aussichtsplattform aus in ihre Wohnungen schauen konnten. Sie verlangten von dem Museum, einen Sichtschutz zu errichten oder Teile der Plattform zu sperren – verloren jedoch in den ersten beiden Instanzen.
Im Februar 2020 lehnte ein Gericht die Klage ab und gab den Anwohnern den Tipp, ihre »Sonnenschutzrollos herunterzulassen«, wie die BBC berichtet. Die Plattform war im Jahr 2016 eröffnet worden. Sie bietet Besuchern des Museums einen Rundumblick auf London – und einen direkten Blick in die verglasten Wohnungen der Kläger. Fünf Anwohner hatten im Jahr nach der Einweihung Klage eingereicht.
»Wie im Zoo«
Nachdem das Verfahren in erster Instanz gescheitert war, zogen die Anwohner vor den Supreme Court, der ihnen am Mittwoch recht gab: Jeder normale Mensch würde sich unter diesen Umständen »wie in einem Zoo fühlen«, sagte Richter George Leggatt der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge. Die betroffenen Wohnungen seien jeden Tag unter Beobachtung. Es sei außerdem für die Tate Modern kein zwingender Teil ihres Museumsbetriebs, Besucher von der Plattform nach draußen schauen zu lassen.
Der Fall wird nun zurück an den High Court verwiesen, wo eine konkrete Lösung für die Anwohner gefunden werden soll.