Beratung des Gesundheitsministeriums Großkanzleien profitieren von Maskendeals

FFP-2-Maske
Foto:Boris Roessler / dpa
Die Beschaffung war dubios, die Abwicklung chaotisch – nun zahlt der Bund die Rechnung für seine chaotischen Maskengeschäfte im Frühjahr 2020. Die umstrittenen Deals des Gesundheitsministeriums sind mittlerweile zu einer Geldmaschine für Juristen geworden, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.

Das böse Ende des billigen Geldes
Niedrige Zinsen trieben den Wohnungsmarkt an und befeuerten die Börsen. Vorbei. Aktionäre sind verunsichert bis panisch, und für Hausbauer kommt es knüppeldick: Kredite werden teurer, Baumaterialien knapp – und die Preise steigen immer weiter.
Lesen Sie unsere Titelgeschichte, weitere Hintergründe und Analysen im digitalen SPIEGEL.
Demnach hat das Ministerium seit April 2020 an zwei Auftragnehmer mehr als 36,2 Millionen Euro für Rechtsberatung und die Betreuung in Streitfällen gezahlt. Den Löwenanteil kassierte die Rechtsanwaltsgesellschaft EY Law mit 33,1 Millionen Euro. An die Großkanzlei CMS gingen rund drei Millionen.
Die Mandate laufen auch noch weiter. Allein vor dem Landgericht Bonn sind Dutzende Klagen von Händlern offen, die im sogenannten Open-House-Verfahren Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro beschafft hatten, dann aber nicht bezahlt wurden. Begründung zumeist: Qualitätsmängel oder zu späte Lieferung.
Viele Verfahren in Vergleichsverhandlungen
Nachdem das Landgericht schon mehrere Entscheidungen gegen den Bund gefällt hat, befinden sich viele dieser Verfahren in Vergleichsverhandlungen. Dabei wurden in etwa 30 Fällen auch bereits Einigungen erzielt.
Wie aus der Antwort des Bundes weiter hervorgeht, waren Anfang Mai 884 Millionen Masken des Bundes wegen Mängeln für die Ausgabe gesperrt. Dazu zählten 528 Millionen Halbmasken mit FFP2- oder einem ähnlichen Standard sowie 356 Millionen OP-Masken.