Nazi-Verbrecher Deutscher Geheimdienst kannte Eichmann-Versteck schon 1952

Adolf Eichmann bei der Urteilsverkündung 1961: Möglicherweise hätte er schon früher gefasst werden können
Foto: STR/ APBerlin - Sein Versteck war in Deutschland offenbar bekannt. Der Vorgänger des Bundesnachrichtendienstes ( ) kannte wohl schon Jahre vor der Verhaftung des SS-Obersturmbannführers dessen Aufenthaltsort. Dies gehe aus einem Eintrag von 1952 in den BND-Akten zu Eichmann hervor, berichtete die "Bild"-Zeitung am Samstag. Eichmann war während des in Deutschland maßgeblich für die Organisation der Deportation und Ermordung europäischer Juden verantwortlich.
Auf einer Karteikarte der Organisation , aus der der BND hervorgegangen ist, heißt es laut "Bild": "Standartenführer EICHMANN befindet sich nicht in Ägypten, sondern hält sich unter dem Decknamen CLEMENS in auf. Die Adresse von E. ist beim Chefredakteur der deutschen Zeitung in Argentinien 'Der Weg' bekannt." Tatsächlich versteckte sich Eichmann unter dem falschen Namen Ricardo Klement in Argentinien. Auch Frau und Kinder holte er heimlich aus Österreich zu sich.
Erst 1958 soll der BND einen US-Agenten über Eichmanns Flucht nach Argentinien informiert haben. Das geht aus CIA-Dokumenten hervor, die 2006 freigegeben wurden. Er wurde 1960 von israelischen Agenten in Argentinien gefasst und 1961 in Jerusalem zum Tode verurteilt.
Die "Bild"-Zeitung zitiert die Historikerin Bettina Stangneth mit den Worten: "Diese Karteikarte ist eine Sensation." Sie forscht seit sechs Jahren für ein neues Eichmann-Buch, dass im Frühjahr erscheinen soll. "Dass der westdeutsche Geheimdienst schon acht Jahre vor Eichmanns Verhaftung von seinem Versteck wusste, war bis heute unbekannt."
Die Herausgabe der BND-Akten zu Eichmann ist umstritten. Das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde für den Geheimdienst sperrt sich gegen die Herausgabe aller Akten, da eine Veröffentlichung der deutschen Nahostpolitik und der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheimdiensten schade. Eine argentinische Journalistin hatte allerdings dagegen geklagt und im vergangenen April zumindest einen wichtigen Zwischenerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erreicht. Auch die "Bild"-Zeitung klagt auf die Herausgabe sämtlicher Akten. Ein Teil wurde der Zeitung nach eigenen Angaben nun vorgelegt.