Gutachter-Streit um gepfändete Hündin Mops "Edda" erklimmt die nächste Instanz

Mops "Edda" im Garten der neuen Besitzerin
Foto: Mikko Schümmelfeder/ DPAAnfang 2019 machte der Fall "Edda" Schlagzeilen: Ein Beamter der Stadt Ahlen pfändete die Mops-Dame bei einer verschuldeten Familie - und bot sie später auf seinem privaten Account im Internet als "süße Mopsdame mit Stammbaum" an.
Der Ebay-Kleinanzeige zufolge war die Hündin "kerngesund". Eine Polizistin erwarb das Tier, klagte dann aber auf Schadensersatz, da "Edda" schon beim Kauf krank gewesen sei und unter anderem mehrere teure Augen-Operationen benötigt habe.
Die Verkaufssumme soll in die Stadtkasse geflossen sein. Der Deutsche Tierschutzbund rügte damals das Vorgehen der Behörden scharf, der Handel mit Tieren über Internetplattformen sei abzulehnen, da man Lebewesen damit zu Waren degradiere.
Jetzt muss sich das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Fall beschäftigen. Weil die neue Besitzerin einen Gutachter im laufenden Prozess für befangen hält, musste die nächste Instanz eingeschaltet werden.
Müssen Mops-Käufer von Krankheiten ausgehen?
Damit bekommt bereits das dritte Gericht die "Akte Mops" auf den Tisch. Ursprünglich hatte der Anwalt der Hundekäuferin die Stadt Ahlen vor dem dortigen Amtsgericht verklagt. Unter anderem wegen des hohen Streitwerts von rund 20.000 Euro ging der Fall vor das Landgericht Münster. Dort legte ein Experte sein Gutachten vor, in dem er Möpse als eine "der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen" bezeichnete. Der Erwerber eines Mopses könne daher nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund sei.
Die Besitzerin des Hundes, den sie in Wilma umgetauft hat, hält den Gutachter wegen seiner Aussagen für befangen. Einen entsprechenden Antrag ihres Anwalts lehnte das Landgericht inzwischen ab. Der Jurist habe daraufhin Beschwerde eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Über die müsse nun das OLG Hamm entscheiden. Erst dann sei klar, wie es mit der Zivilklage in Münster weitergeht. Die Verhandlung dort hatte Mitte November begonnen.