
Hier gibt's die Hintergründe zum Thema:
Dieser Beitrag wurde am 24.11.2017 auf bento.de veröffentlicht.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel muss 6000 Euro Strafe zahlen – weil sie auf ihrer Homepage angegeben hat, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Abtreibungsgegner haben sie daraufhin angezeigt, ein Gericht hat sie nun abgestraft.
Die Grundlage für die Verurteilung: der Paragraf 219a. Der Paragraf regelt die Bewerbung von Abtreibungen. Demnach sind Abtreibungen in Deutschland zwar erlaubt – nicht aber, sie aus finanziellem Vorteil heraus anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen.
Genau gegen dieses Paradox protestieren nun viele, die Ärztin Hänel wird dabei zum Hashtag. Unter #teamkristina und #wegmit219a schreiben Frauen und Männer, was sie stört – und was sich ändern muss.
Die Ärztin Kristina Hänel hat mitterweile eine Online-Petition auf Change.org gestartet, sie fordert die Änderung – oder Abschaffung – des Paragrafen. Mehr als 115.000 Menschen haben bereits unterschrieben.
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